Private Krankenversicherung: Zufriedenheit höher als bei Kassenpatienten

Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) sind zufriedener mit ihrer Versicherung als solche mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies bestätigen unabhängig voneinander mehrere Umfragen. Insofern lohnt sich ein Wechsel generell. Im Speziellen gilt es, hierbei jedoch einiges zu beachten. Insbesondere die Leistungen als auch die damit verbundenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) beeinflussen den Sinn eines KV-Wechsel in nicht unerheblichem Maße. Gleiches gilt für eine Änderung des Familienstandes oder die Geburt eines Kindes.

PKV: Leistungsfähiger als GKV

So ist die private Krankenversicherung selbst in der Basisvariante oftmals leistungsfähiger, als es die gesetzliche Krankenversicherung ist. Sowohl die Zahnbehandlung als auch die Hilfsmittelgewährung und die Kostenübernahme von therapeutischen Maßnahmen ist bei der privaten Krankenversicherung oftmals großzügiger gehandhabt als bei der gesetzlichen Krankenkasse. So darf die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund ihrer gesetzlichen Normierung nur das medizinisch Notwendige übernehmen, während die PKV mit dem Kunden ein individuelles Tarifpaket nach privatrechtlichen Gegebenheiten schnüren kann. So sind eine Chefarztbehandlung und ein besserer Komfort im Sinne eines Einzelzimmers bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht im Leistungskatalog vorgesehen. Bei der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte diese Leistungen individuell mit dem Versicherer vereinbaren.

Zudem sind die Wartezeiten von privat Versicherten auf einen Behandlungsplatz oder im Wartezimmer in aller Regel geringer als bei gesetzlich Versicherten. Dies rührt daher, weil der behandelnde Arzt beim PKV-Patienten mehr abrechnen kann als beim GKV-Patienten.

PKV-Nachteil: Ärzte nutzen PKV als Finanzierungsmittel

Ein Nachteil der PKV ist jedoch der, dass Ärzte gerne mehr an Untersuchungen anstellen wollen, als medizinisch notwendig sind. So gibt es verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen, die bestätigen, dass gerade bei PKV-Versicherten häufig und oftmals auch unnötig geröntgt wird. Für den Arzt indes bedeutet jede Untersuchung zusätzlich auch mehr Geld. Wichtig zu beachten ist zudem, dass der Abrechnungssatz nicht immer 100 Prozent des Versicherungstarifs abdecken muss.

Familienstand und Kind entscheiden oft über GKV oder PKV

Daher müssen sich privat Versicherte vorab informieren, ob die ein- oder andere Behandlung von ihrer Versicherung übernommen wird. Wenn beispielsweise eine hohe Selbstbeteiligung vereinbart wurde, muss der PKV-Versicherte bis zum Erreichen dieser Selbstbeteiligungsgrenze die Behandlungskosten zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Insofern sollten sich PKV-Versicherte ein wenig mit der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte beschäftigen. Bei einem Selbstständigen, welcher Single ist, kann der PKV Tarif  unter Umständen günstiger sein, als der Beitrag für die GKV.

Dies gilt jedoch nur solange, wie sich der Familienstatus nicht ändert. Tritt ein Ehepartner oder gar ein Kind hinzu, müssen diese selbstständig versichert werden. In der GKV sind die Ehepartner und Kinder in der Regel automatisch mitversichert. Insofern ist die PKV zwar oftmals hinsichtlich der Leistung das attraktivere Angebot, nicht jedoch immer die günstigere Variante. Tritt eine Änderung des Familienstandes ein oder kommt ein Kind auf die Welt, dann kann sich dieses Verhältnis oftmals zugunsten der GKV wenden.

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