Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche private Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, bezeichnet eine Einkommensgrenze, die vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt wird und regelt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden. Während die private Krankenversicherung ( PKV ) den Beitrag nicht an der Einkommenshöhe bemisst, gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent vom erzielten Einkommen, wobei 8,2 Prozent vom Arbeitnehmer ( Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung ) und 7,3 Prozent vom Arbeitgeber ( Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung ) entfallen. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt beitragsfrei.
Übersicht zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2013 3.937,50 EUR monatlich (47.250 EUR jährlich)
- Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012 3.825,00 EUR monatlich (45.900 EUR jährlich)
- Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2011 3.712,50 EUR monatlich (44.550 EUR jährlich)
- Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2010 3.750,00 EUR monatlich (45.000 EUR jährlich)
- Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2009 3.675,00 EUR monatlich (44.100 EUR jährlich)
Beitragssatz Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich die Höhe des Beitrags, den Sie Monat für Monat in den Gesundheitsfonds bzw. die Krankenversicherung einzahlen, am Einkommen. Derzeit gilt ein allgemeiner Beitragssatz zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent, gemessen am Bruttogehalt, den Sie und Ihr Arbeitgeber sich teilen. Während Sie 8,2 Prozent übernehmen, steuert der Arbeitgeber 7,3 Prozent des Kassenbeitrags zu. Welche Auswirkungen hat diese Bindung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung an das Einkommen? Grundsätzlich entsteht daraus natürlich ein simpler Zusammenhang.
Steigt Ihr Einkommen – etwa durch eine Gehaltserhöhung oder Jobwechsel – müssen Sie einen höheren Beitrag einzahlen. Allerdings lässt sich diese Tatsache nicht unendlich ausdehnen. Ab einem Grenzbetrag deckelt der Gesetzgeber das anzusetzende Einkommen. Hier wird von der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze gesprochen. Alles, was an Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird zur Berechnung der monatlichen Prämie zur Krankenversicherung herangezogen. Bruttoeinkommen, das Sie darüber hinaus erzielen, bleibt dagegen unberücksichtigt und hat keinen Einfluss auf die Krankenversicherung bzw. den Beitrag. Übrigens: In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, die Prämien werden durch den Gesetzgeber in der PKV nicht gedeckelt.
Beitragsbemessung: Karten werden jedes Jahr neu gemischt
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze? Eine Frage, die jedes Jahr neu beantwortet werden muss. Denn für die gesetzliche Krankenversicherung wird die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze Jahr für Jahr neu festgelegt. Hintergrund ist die Tatsache, dass als Grenzwert immer die durchschnittlichen Bruttoeinkommen der beiden letzten Kalenderjahre einfließen. Daher ändert sich auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Regel jedes Jahr. Für 2010 lag die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung zum Beispiel bei 45.000 Euro/Jahr (3.750 Euro pro Monat). Für das Jahr 2011 wurde die Beitragsbemessungsgrenze geringfügig herabgesetzt, auf 44.550 Euro bzw. 3.712,50 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze: Auswirkungen auf die PKV
Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung hat nicht nur Auswirkungen für die GKV bzw. Sie als Kassenpatient. Auch wenn Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, hat die Beitragsbemessungsgrenze Auswirkungen. Grundsätzlich muss an dieser Stelle aber mehr als deutlich auf den Unterschied zwischen JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) und der Beitragsbemessungsgrenze hingewiesen werden. Seit 2003 sind beide voneinander getrennt. Für den Wechsel in die PKV ausschlaggebend ist die JAEG, die für 2010 bei 49.950 Euro lag. Erst wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln.
Arbeitgeberzuschuss: Beitragsbemessungsgrenze in PKV und GKV
Dass die Beitragsbemessungsgrenze Sie trotzdem begleitet – sofern Sie Angestellter sind – hängt mit dem Arbeitgeberzuschuss zur PKV zusammen. Letzterer orientiert sich in der GKV am Einkommen und steigt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Als Mitglied der privaten Krankenversicherung haben Sie natürlich weiterhin einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Aber nur bis zur Höhe des Zuschusses, den Ihr Arbeitgeber zahlen müsste, wenn Sie weiter in der GKV versichert wären – also der Beitragsbemessungsgrenze unterliegen würden. Der Arbeitgeberanteil für Ihre private Krankenversicherung liegt für das Jahr 2011 also bei maximal 7,3 Prozent von 3.712,50 Euro bzw. 271,01 Euro im Monat. Alles, was darüber hinaus als PKV-Beitrag anfällt, müssen Sie selbst aus eigener Tasche finanzieren. Es lohnt sich daher auch für Sie als Privatversicherten, die Beitragsbemessungsgrenze bzw. deren jährliche Anpassung im Auge zu behalten. Übrigens: Im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung wird keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern ( Ost und West ) vorgenommen, die Bemessungsgrenze wird bundesweit in gleicher Höhe angewendet.
Beitragsbemessungsgrenze,