Polizist Heilfürsorge

Ob sich ein Polizist privat krankenversichern kann, hängt von seinem Status ab. Ein Polizist mit Beamtenstatus erhält entweder Beihilfe mit Restkostenversicherung oder die freie Heilfürsorge mit Anwartschaft. Für Polizisten ohne Beamtenstatus, also als Angestellter im öffentlichen Dienst, gilt die Versicherungspflichtgrenze. Liegt der Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze müssen sich Polizisten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Liegt er oberhalb dieser Grenze haben sie die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenkasse. Während die Leistungen in der Heilfürsorge identisch sind, lohnt sich ein vergleich der privaten Krankenversicherung für Polizisten im öffentlichen Dienst.

Freie Heilfürsorge für Polizisten Berufsfeuerwehr

Anspruch auf freie Heilfürsorge haben nur bestimmte Beamtengruppen. Dazu gehören vor allem Beamte, deren Tätigkeit in erhöhtem Maße mit Gefahren verbunden ist, wie Beamte der Berufsfeuerwehr, Berufs- und Zeitsoldaten, Bundesgrenzschutzbeamte oder auch Polizisten. Polizeibeamte der Bundespolizei sowie Polizeibeamte der Länder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, vorausgesetzt sie haben sich nicht unwiderruflich für die Beihilfe entschieden. Wer sich unwiderruflich für die Beihilfe entscheidet, ist daran sein Leben lang gebunden.

Freie Heilfürsorge übernimmt Kosten für Krankenversicherung vollständig

Für Polizisten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge werden alle Kosten für die Krankenversorgung vollständig vom Dienstherrn übernommen. Während der aktiven Dienstzeit erhalten sie also 100 Prozent Beihilfe zu den Kosten für erstattungsfähige Aufwendungen von medizinisch notwendigen Behandlungen. Familienangehörige von Heilfürsorgeberechtigten haben einen Anspruch auf 50 bis 80 Prozent Kostenerstattung. Nach Beendigung des aktiven Dienstes haben Heilfürsorgeberechtigte einen Anspruch auf 70% Beihilfe.

Anwartschaftsversicherung für Polizisten im Ruhestand

Damit nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bzw. bei Eintritt in den Ruhestand weiterhin eine 100%ige und lückenlose Abdeckung der gesamten Krankheitskosten besteht, sollten Polizisten so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Eine Anwartschaftsversicherung hat den Vorteil, dass sie nach Wegfall der freien Heilfürsorge ohne Gesundheitsprüfung als aktive Versicherung fortgeführt werden kann. Alle Krankheiten, auch schwere, die zwischen Abschluss der Anwartschaft und dem Ende der Heilfürsorge liegen, werden ohne Beitragszuschlag mit versichert. Wenn die Anwartschaft daher in jungen und gesunden Jahren abgeschlossen wird, zahlt man später trotz eines sich möglicherweise verschlechterten Gesundheitszustandes nur einen geringen Beitrag. Während der Zeit der Anwartschaft zahlt der Versicherte nur einen geringen Krankenversicherungsbeitrag mit dem die Altersrückstellung aufgebaut und die Verwaltungskosten gedeckt werden.

Private Krankenversicherung für beamtete Polizisten und Feuerwehr

Ein Polizist mit Beamtenstatus und Beihilfeanspruch kann in die private Krankenversicherung wechseln. Der Beihilfesatz ist abhängig vom Familienstand und davon, in welchem Bundesland man beschäftigt ist. Der Beihilfezuschuss liegt zwischen 50 und 80 Prozent. Im Ruhestand übernimmt die Beihilfestelle 80 Prozent der Kosten. Nur die Restkosten werden über die PKV abgesichert.

Krankenversicherung für Polizisten im öffentlichen Dienst

Als Angestellter des öffentlichen Dienstes unterliegen Polizisten den Bestimmungen der Pflichtversicherungsgrenze. Erst wenn der Verdienst über dieser Grenze liegt, ist ein Wechsel in die PKV möglich. Liegt er darunter ist man in der GKV pflichtversichert. Polizisten im Angestelltenverhältnis erhalten keine Beihilfe, sondern den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Der Beitrag zur GKV wird als Prozentsatz des Einkommens berechnet. Leistungslücken der GKV können über private Ergänzungstarife geschlossen werden. Auch angestellte Polizisten, die über der Pflichtversicherungsgrenze liegen und in der PKV versichert sind, erhalten den Arbeitgeberzuschuss bis maximal zum Höchstbetrag der GKV. Familienangehörige sind jedoch in der PKV im Unterschied zur GKV nicht kostenlos mitversichert.

Vergleich Private Krankenversicherung für Polizisten und Feuerwehr

Da in der PKV keine Unterscheidung zwischen Polizisten und anderen Beamten vorgenommen wird, kann ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Polizisten mit Beamtenstatus über die unter PKV für Beamte genannte Seite durchgeführt werden. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Polizisten im Angestelltenverhältnis kann über die unter PKV für Angestellte aufgeführten Infoseite durchgeführt werden.

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