Richter

Richter sind Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst mit einem beamtenähnlichen Status. In beiden Fällen sind sie beihilfeberechtigt. Sie haben daher die Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung für Richter mit individuell gestaltbaren Leistungen und der gesetzlichen Krankenversicherung mit ihren allgemeinen Leistungen. In der Regel sind die Kosten in der PKV für Richter geringer, da in diesem Fall Beihilfe gewährt wird, die mindestens 50 % der Krankheitskosten trägt. In der gesetzlichen Versicherung dagegen richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, und ist nach oben durch den Höchstbeitrag in der GKV gedeckelt ist. Allerdings muss dieser von Beihilfeberechtigten ohne Arbeitergeberzuschuss in Gänze selbst erbracht werden. Da Richter ausgebildete Volljuristen sind, erhalten sie bereits bei ihrer Berufung ein relativ hohes Gehalt, mit dem sie meist schon zu Beginn ihrer Tätigkeit über der Versicherungspflichtgrenze liegen. In diesem Fall zahlen sie den maximalen Beitrag in der GKV, der bei ca. 600 EUR monatlich liegt oder wechseln in die Private Krankenversicherung. Ein Vergleich der PKV für Richter bringt günstige und leistungsstarke Tarife zutage.

Gesetzliche oder Private Krankenversicherung für Richter? Ein Vergleich

Obwohl die private Krankenversicherung für Richter bessere Leistungen hat und die Kosten in der Regel geringer sind, und die PKV daher aufgrund vieler Vorteile die bessere Wahl zu sein scheint, gibt es doch einen wichtigen Grund, warum Richter der GKV den Vorzug geben könnten. Meist werden Richter erst in fortgeschrittenem Alter berufen. Liegt das Berufungsalter über 40, und damit auch das Eintrittsalter in die PKV, steigen auch die Beiträge der PKV überproportional. Außer dem Alter sind auch das Geschlecht und der Gesundheitszustand bestimmende Größen bei der Kalkulation der Höhe des Beitrags in der PKV. Mit steigendem Alter nimmt auch die Anfälligkeit und Wahrscheinlichkeit von Erkrankungen zu. Wenn schwere Vorerkrankungen vorliegen, kann die PKV den Annahmeantrag ablehnen, oder sie erhebt hohe Beitragszuschläge, so dass selbst die Beihilfeversicherung sehr teuer werden kann. Die GKV hat zudem den Vorteil, dass die Familienangehörigen betragsfrei mitversichert werden können, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Um trotzdem ähnliche Leistungen wie in der privaten Krankenversicherung für Richter zu bekommen, können Richter Zusatzversicherungen abschließen, die die Versorgungslücken der GKV relativ gut abdecken.

Vergleich Private Krankenversicherung Tarife für Richter

Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Richter, sofern sie verbeamtet sind, kann über die Internetseiten durchgeführt werden, die unter PKV für Beamte aufgeführt sind. Dort sind auch Tarifbeispiele zu finden. Aufgrund der Vielzahl an Anbietern und Tarifen lohnt sich ein Private Krankenversicherung Vergleich auch für Richter, um möglichst günstige Beiträge für leistungsstarke Tarife zu finden. Zudem gibt die Stiftung Warentest mit ihrer Finanztest Tipps und Ratschläge rund um die Private Krankenversicherung und veröffentlicht ihre Testergebnisse regelmäßig. Im Test wird nicht zuletzt auf die Tarifwerke sowie die Beitragsstabilität und Beitragsentwicklung auch im Alter eingegangen.

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