Arbeitgeberanteil Zuschuss

Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Wie sieht es mit Beschäftigten aus, deren Einkommen oberhalb der JAEG liegt und die sich daraufhin in der PKV versichert haben? Auch hier ist der Arbeitgeber laut § 257 SGB V „Beitragszuschüsse für Beschäftigte“ verpflichtet, einen Private Krankenversicherung Zuschuss zum PKV Beitrag zu leisten. In welcher Höhe Arbeitnehmer diesen Arbeitgeberzuschuss erhalten, hängt vor allem von der tatsächlichen Beitragshöhe ab. Der prozentuale Arbeitgeberanteil am Krankenversicherungsbeitrag ist dagegen fest.

Arbeitgeberanteil / Arbeitgeberzuschuss Private Krankenversicherung: Höhe und Berechnung

Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung eines Beschäftigten ist der PKV Beitrag. Aus der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages ergibt sich der durch den Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss, der Arbeitgeberzuschuss. Der Arbeitgeber übernimmt 50 Prozent des Beitrags für die PKV, aber nicht mehr als den Arbeitgeberanteil aus dem Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und liegt 2011 bei 3.712,50 EUR. Es ergibt sich daraus rechnerisch ein maximaler PKV Arbeitgeberanteil in Höhe von 271,01 EUR. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber keinen weiteren Zuschuss zum PKV-Beitrag eines Beschäftigten leisten. Hier eine beispielhafte Berechnung des maximalen Arbeitgeberanteils an der privaten Krankenversicherung:

Arbeitnehmer 1 Arbeitnehmer 2
Beitrag PKV 271,01 EUR 650,20 EUR
50 Prozent Beitrag PKV 135,50 EUR 325,10 EUR
Höhe Arbeitgeberzuschuss 135,50 EUR 271,01 EUR

 

Der Vergleich zwischen zwei fiktiven Arbeitnehmern verdeutlicht die Situation. Während im ersten Fall der maximale Zuschuss durch den Arbeitgeber nicht ausgeschöpft wird, muss Arbeitnehmer 2 nicht nur 325,10 EUR für den Beitrag zur privaten Krankenversicherung aufwenden, sondern zusätzlich rund 54 EUR, die nicht aus dem Arbeitgeberzuschuss gedeckt werden.

PKV Zuschuss über Arbeitgeberbescheinigung ermitteln

Um die Höhe seines Zuschusses berechnen zu können, muss der Arbeitgeber natürlich wissen, wie hoch der Beitrag tatsächlich ist. Hierzu erhalten Beschäftigte, die sich in der privaten Krankenversicherung absichern, eine Mitteilung – die Arbeitgeberbescheinigung. Hieraus geht hervor, in welcher Höhe der Arbeitnehmer Monat für Monat die Prämie zur PKV überweist. Übrigens: Beitragsrückerstattungen, die seitens der privaten Krankenversicherung für leistungsfreie Zeiträume den Versicherten gewährt werden, beeinflussen die Höhe des Arbeitgeberanteil nicht. Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht zu einer nachträglichen Kürzung des Arbeitgeberzuschusses.

Arbeitgeberanteil Arbeitgeberzuschuss bei Selbstbeteiligung in Private Krankenversicherung

Beschäftigte sollten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung im Auge behalten, dass der Zuschuss durch den Arbeitgeber lediglich auf den Beitrag gezahlt wird. Ein eventuell mit der PKV vereinbarter Selbstbehalt wird seitens des Arbeitgebers nicht bezuschusst. In diesem Fall macht es für Angestellte kaum einen Sinn, eine Selbstbeteiligung mit der PKV auszuhandeln, es sei denn, der Beitrag reduziert sich dadurch erheblich. Die Differenz zwischen Selbstbeteiligung und Private Krankenversicherung Arbeitgeberanteil ist zu beachten.

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