Versicherungspflichtgrenze

Private Krankenversicherung: Versicherungspflichtgrenze & Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG ) oder Versicherungspflichtgrenze gehört in Deutschland zu den wichtigen Kennzahlen der Sozialversicherung. Hintergrund: Die Versicherungspflichtgrenze bzw Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet darüber, ob Sie sich als Verbraucher gegen Krankheitskosten in der privaten Krankenversicherung ( PKV ) privat versichern können oder in der gesetzlichen Krankenkasse ( GKV ) krankenversichert sein müssen. Diese Entgeltgrenzen sollten nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung verwechselt werden. Welche Bedeutung hat die Versicherungspflichtgrenze noch?

Hintergrundwissen zur Versicherungspflichtgrenze & JAEG

In Deutschland sind knapp 90 Prozent der Bevölkerung im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung gegen Krankheitskosten abgesichert. Die verbliebene Bevölkerung ist dagegen der PKV zugehörig. Wie entsteht diese Zweiteilung und welche Folgen ergeben sich daraus? Hintergrund der Trennung zwischen PKV und GKV sind unterschiedliche historische Entwicklungen, welche sich auch in deutlichen Unterschieden äußern – wie die vertragliche Fixierung von Leistungen in der PKV. Damit einher geht die Möglichkeit, als Privatpatient für einen umfassenderen Versicherungsschutz zu sorgen.

Wechsel in die Private Krankenversicherung

Warum greifen dann aber nicht mehr Bürger zur privaten Krankenversicherung? Schuld an diesem gefühlten Ungleichgewicht sind gesetzliche Regelungen, welche die Zugangsvoraussetzungen zur PKV klar definieren. § 5 SGB V regelt unter anderem, dass zum Beispiel Arbeitnehmer oder Studenten zum Kreis der Pflichtversicherten in der GKV gehören. Allerdings mit einer Ausnahme – falls das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze überschreitet, ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich.

Wichtige Einkommensgrenze für Angestellte

Als Jahresarbeitsentgeltgrenze wird der Grenzbetrag bezeichnet, ab dem Versicherungsfreiheit nach § 6 SGB V eintritt. Die JAEG oder Versicherungspflichtgrenze zieht damit eine klar definierte Trennlinie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Für die die Versicherungspflichtgrenze bzw. die Ermittlung, ob der Arbeitnehmer weiterhin gesetzlich versicherungspflichtig ist oder nicht, wird das Bruttoentgelt herangezogen.

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Selbständige & Beamte nicht relevant

Allerdings gilt die JAEG nur für Angestellte und Arbeitnehmer. Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich – ohne Rücksicht auf die aktuell geltende Versicherungspflichtgrenze – in einer PKV privat versichern. Ähnlich der BBG (Beitragsbemessungsgrenze) gehört auch die JAEG zu den wesentlichen Kennzahlen der Sozialversicherung in Deutschland und wird jedes Jahr neu festgelegt. Dazu werden die Bruttoentgelte der Arbeitnehmer aus den zwei letzten aufeinanderfolgenden Jahren ins Verhältnis gesetzt.

Versicherungspflichtgrenzen & Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2005 bis 2011

  • JAEG 2013:  4.350,00 € / Monat – 52.200 € / Jahr
  • JAEG 2012:  4.237,50 € / Monat – 50.850 € / Jahr
  • JAEG 2011:  4.125,00 € / Monat – 49.500 € / Jahr
  • JAEG 2010:  4.162,50 € / Monat – 49.950 € / Jahr
  • JAEG 2009:  4.050,00 € / Monat – 48.600 € / Jahr
  • JAEG 2008:  4.012,50 € / Monat – 48.150 € / Jahr
  • JAEG 2007:  3.975,00 € / Monat – 47.700 € / Jahr
  • JAEG 2006:  3.937,50 € / Monat – 47.250 € / Jahr
  • JAEG 2005:  3.900,00 € / Monat – 46.800 € / Jahr

 

Seit 2005 sind die Versicherungspflichtgrenzen Jahr für Jahr gestiegen – mit Ausnahme von 2011. Diese Entwicklung legt verschiedene Schlüsse zu. Auf der einen Seite ist, da die Anhebung in etwa der Inflationsrate folgt, auch im Bereich der JAEG inflationsbereinigt ein Seitwärtstrend festzustellen. Auf der anderen Seite müssen Arbeitnehmer, welche die JAEG beispielsweise 2005 erreicht haben, bei einer flacher verlaufenden Lohnkurve damit rechnen, von den Anhebungen der Versicherungspflichtgrenze eingeholt zu werden.

Neben der allgemeingültigen JAEG hat die Bundesregierung eine weitere Versicherungspflichtgrenze für alle Privatversicherten eingeführt, die am 31. Dezember 2003 nicht unter § 5 SGB V fielen (§ 6 Abs. 7 SGB V). Deren Höhe orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Übrigens: JAEG und Beitragsbemessungsgrenze werden zwar oft von Verbrauchern als synonym angesehen, bezeichnen aber zwei unterschiedliche Sachverhalte.

Jahresarbeitsentgeltgrenze im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze

Welchen Einfluss hat die Versicherungspflichtgrenze auf die Beitragsberechnung in der Krankenversicherung? Die Antwort: keine! Anders als die Beitragsbemessungsgrenze, welche als Grenzbetrag für die Beitragsberechnung in der GKV bzw. den Arbeitgeberzuschuss herangezogen wird, hat die Versicherungspflichtgrenze keinerlei Relevanz in diesem Rahmen. Sie ist lediglich für die Versicherungspflicht in der GKV ausschlaggebend.

Das Eintreten der Versicherungsfreiheit ist übrigens nicht mit einer generellen Befreiung vom Abschluss einer Krankheitskostenversicherung gleichzusetzen. Diesbezüglich hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, jeder Bundesbürger muss sich – privat oder gesetzlich – gegen Krankheitskosten absichern. Als Regulator dienen die Versicherungspflichtgrenze bzw. die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Beschränkung für die Private Krankenversicherung.

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