Soldaten Heilfürsorge

Soldaten der Bundeswehr haben Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dies gilt für Wehrdienstleistende sowie Zeitsoldaten und Berufssoldaten. Soldaten benötigen daher während des aktiven Dienstes keine Krankenversicherung. Eine bestehende Krankenversicherung bei Wehrdienstleistenden ruht während der Dienstzeit. Meist werden die Kosten von der Bundeswehr übernommen.

Freie Heilfürsorge für Soldaten

Die freie Heilfürsorge für Soldaten ist allerdings beschränkt auf die Nutzung der truppenärztlichen Versorgung. Ein Soldat muss daher bei Krankheit zuerst den diensthabenden Arzt seiner Einheit aufsuchen. Gleiches gilt für beamtete beihilfeberechtigte Polizisten. Erkrankt er während eines Urlaubs in Deutschland, muss er den Truppenarzt einer erreichbaren Kaserne konsultieren. Nur im Notfall darf er sich direkt von einem niedergelassenen Arzt behandeln lassen. Dies gilt auch bei einem Urlaub im Ausland. Allerdings muss der Soldat dabei in Vorleistung treten. Die ärztlichen Behandlungskosten werden auch nur in dem Umfang erstattet, der der inländischen Gebührenordnung entspricht. Daher empfiehlt sich für diesen Fall der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

Anspruch auf Beihilfe der Familienangehörigen von Soldaten

Während der aktiven Dienstzeit haben die Familienangehörigen von Zeit- und Berufssoldaten Anspruch auf Bundesbeihilfe und können sich privat versichern. Für Ehepartner liegt die Höhe des Beihilfeanspruchs bei 70%, für Kinder bei 80%. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst haben ehemalige Soldaten ebenfalls Anspruch auf Gewährung der Beihilfe. Der Beihilfesatz ehemaliger Soldaten liegt bei 70%. Der Beihilfeanspruch der Familienangehörigen gilt auch nach Ende der Dienstzeit.

Private Krankenversicherung Beihilfe-Tarife

Nach dem Beihilfezuschuss verbleiben Restkosten, die in der PKV über Beihilfetarife abgesichert werden können. Um einen ersten Eindruck von Preis und Leistung der Beihilfetarife in der PKV zu erhalten, wird im Folgenden ein Tarifbeispiel mit Bundesbeihilfeanspruch gegeben. Der Versicherungsschutz sei eine 20% – 30% – Restkostenabsicherung. Der Tarif umfasst die Erstattung der Restkosten im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich für privatärztliche Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz und Kieferorthopädie, verbesserte Unterkunft im Krankenhaus, und gilt ohne Selbstbeteiligung. Der Beitrag für einen 30-jährigen Mann beträgt 88 EUR, der für eine 30-jährige Frau 115 EUR und für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren 23 EUR. Die genannten Beiträge entsprechen den marktüblichen Werten, variieren aber von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Anwartschaftsversicherung für Berufssoldaten und Zeitsoldaten

Berufs- und Zeitsoldaten sollten unbedingt so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung auf eine spätere Krankenversicherung abschließen. Da der Zugang zur PKV nur nach einer Gesundheitsprüfung möglich ist, besteht kein Annahmezwang. Für ältere Personen mit Vorerkrankungen kann der Wechsel in die PKV problematisch werden. Sie müssen hohe Risikozuschläge hinnehmen oder ihr Antrag wird ganz abgelehnt. Mit einer Anwartschaft kann man sich schon vor Eintritt in die PKV eine verbindliche Zusage für die spätere Aufnahme erkaufen und einen später notwendigen Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung sichern. Maßgeblich ist hier der Gesundheitszustand zu Beginn der Anwartschaft.

Kleine und große Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung

In der PKV wird unterschieden zwischen der kleinen und großen Anwartschaft. In der kleinen Anwartschaftsversicherung wird nur auf die spätere Gesundheitsprüfung verzichtet. In der großen Anwartschaftsversicherung dagegen berechnet sich auch der spätere Beitrag nach dem Beginn der Anwartschaftsversicherung. Der Beitrag der großen Anwartschaftsversicherung ist daher entsprechend höher. Für Berufssoldaten ist die große Anwartschaft sinnvoll. Oft vergehen 20-30 Jahre, ehe von der freien Heilfürsorge in die PKV gewechselt werden kann. Für Zeitsoldaten ist eher die kleine Anwartschaft zu empfehlen. Bei einem Vergleich der Beiträge für die Anwartschaftsversicherung sind auch die Beiträge für die spätere Vollversicherung zu beachten. Mit dem scheinbar günstigen Beitrag für die Anwartschaftsversicherung spart man nicht, wenn der spätere Vollversicherungstarif überteuert ist. Neben der Anwartschaftsversicherung sollte auch der Vollversicherungstarif möglichst günstig sein.

Continentale Krankenversicherung für Soldaten mit Beihilfe

Ein etablierter Versicherer für Soldaten der Bundeswehr ist die Continentale Krankenversicherung. Neben der Anwartschaftsversicherung können Soldaten hier zu Spezialtarifen auch die Restkostenversicherung für Familienangehörige oder eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die Continentale ist seit über 50 Jahren Vertragspartner des Deutsche BundeswehrVerbandes (DBwV) und seiner Förderungsgesellschaft. Ein Angebot der Continentale mit einem Vergleich für beihilfeberechtigte Soldaten kann hier kostenlos und unverbindlich angefordert werden.

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