Freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung ist eine besondere Form der GKV, die einem Teil der Kassenpatienten offen steht. Wie haben Sie Zugang zu dieser Versicherung und welche Leistungen bietet Ihnen die freiwillige Krankenversicherung? Grundsätzlich kann sich nur freiwillig gesetzlich krankenversichern, wer nicht der nach § 5 SGB V der Versicherungspflicht in der GKV unterliegt. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der JAEG (Stand 2011: 49.500 Euro) liegt und die sich nicht im Rahmen der privaten Krankenversicherung absichern können oder wollen.

Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung für die Familie

Des Weiteren können Sie im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung auch der PKV beitreten, wenn Sie einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, als Student für Sie die studentische Kranken- oder Familienversicherung nicht mehr in Frage kommt, Sie aus dem Ausland als Arbeitnehmer zurückkehren usw. Wichtig: Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann auch für die Absicherung Ihrer Kinder im Krankheitsfall in Frage kommen (siehe dazu Abs. 3 § 10 SGB V).

Leistungen der freiwilligen Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung der GKV entspricht in den Leistungen den anderen Tarifen der gesetzlichen Krankenvollversicherung. Inwieweit im Krankheitsfall Behandlungsmaßnahmen übernommen werden, richtet sich für Ihre freiwillige Krankenversicherung also nach dem allgemeingültigen Leistungskatalog. Viele Krankenkassen haben parallel aber die Möglichkeit, im Rahmen der sogenannten Wahltarife Ihnen als freiwilliges Mitglied spezielle Sonderleistungen zu gewähren (Kostenerstattung, BRE- und Selbstbehalttarife), die sich teilweise an dem Modell der PKV orientieren.

Wahltarife in der freiwilligen Krankenversicherung

Falls Sie sich für einen solchen Wahltarif entscheiden, sind Sie in der Regel länger als gewöhnlich an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Hintergrund sind deutlich höhere Bindungsfristen in den Wahltarifen. Alternativ können Sie sich als freiwilliges Mitglied der GKV auch für den Abschluss bestimmter Zusatzversicherungen entscheiden – wie der Zahnzusatz- oder einer stationären Krankenzusatzversicherung.

Frewillige Krankenversicherung Beitrag

Gehören Sie zu dem Personenkreis, der sich freiwillig krankenversichern kann? Dann wollen Sie sicher wissen, wie hoch der Beitrag ausfallen wird. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich, berechnet sich auch die Prämie der freiwilligen Krankenversicherung auf Grundlage des Einkommens. Der allgemeine Beitragssatz liegt seit Januar 2011 bei 15,5 Prozent. Damit ergibt sich der Beitrag für die Freiwillige Krankenversicherung aus dem Einkommen.

Maximalbetrag in der freiwilligen KV

Allerdings gelten für die freiwillige Krankenversicherung einige Sonderregeln. Die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer liegt bei 3.712,50 Euro, was einem Maximalbetrag für die freiwillige Krankenversicherung von 575,36 Euro/Monat für das Jahr 2011 entspricht. Sind Sie zum Beispiel als Student, legen die Kassen ein fiktives Mindesteinkommen von 851,67 Euro fest und ziehen es als Berechnungsgrundlage heran.

Beitrag freiwillige Krankenversicherung bei Selbständigkeit

Komplizierter wird es für Selbständige. Hier gehen die Versicherungen von einem Einkommen aus, das über der Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro liegt. Erreichen Sie aber ein niedrigeres Einkommen, kann der Beitrag auf Antrag angepasst werden. Als Bemessungsgrundlage dienen in diesem Fall mindestens 1.916,25 Euro (ohne Gründungszuschuss der Arbeitsagentur) bzw. 1.277,50 Euro (mit Gründungszuschuss).

Warum freiwillig krankenversichern?

Sind Sie versicherungsfrei, können Sie in die private Krankenversicherung eintreten. Warum sollten Sie trotzdem Mitglied der GKV bleiben? Viele Mitglieder der freiwilligen Krankenversicherung haben dafür einen guten Grund. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern genießen aufgrund der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung einen finanziellen Vorteil. Die PKV kennt kein vergleichbares Tarifmodell – für jedes Mitglied, auch Kinder, sind von Ihnen Beiträge zu entrichten.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder Wechsel in die PKV?

Auf der anderen Seite müssen Sie – sofern Sie bereits unter Vorerkrankungen leiden bzw. eine gewisse Altersgrenze überschreiten – in der PKV mit sehr hohen Einstiegsprämien rechnen, die den monatlich fälligen Beitrag der GKV weit übersteigen können. Dagegen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung besonders für junge Versicherte und Beamte bzw. Beamtenanwärter weitreichende Leistungen zu deutlich günstigeren Beiträgen, wie jüngst die Stiftung Warentest in ihrem Krankenversicherung Test festgestellt hat. Für diesen Personenkreis lohnt sich die PKV durchaus. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist besonders für Familien mit Kinder wesentlich teurer, so dass sich der Verbleib in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung lohnt.

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