Versicherungspflichtgrenze & Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011

Private Krankenversicherung: Jahresarbeitsentgeltgrenze & Versicherungspflichtgrenze 2011

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, die auch als Versicherungspflichtgrenze 2011 bezeichnet wird, ist eine Einkommensgrenze, die für gesetzlich Versicherte enorm wichtig ist. Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen diese Entgeltgrenze überschreitet, haben in Deutschland die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu stellen und schließlich in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 bzw. die Versicherungspflichtgrenze 2011 beträgt aktuell 49.500 Euro/Jahr.

[rechner]

Die Versicherungspflichtgrenze 2011 ist eine Einkommensgröße, die durch die Bundesregierung festgelegt wird und angibt, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer in Deutschland der Versicherungspflicht unterliegen. Wird das Einkommen nicht erreicht, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, wodurch die Krankenversicherung lediglich über die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt werden kann. Erst dann, wenn Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich oder aber der Verbleib in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

JAEG & Versicherungspflichtgrenze 2011 herabgesetzt

Mit der Gesundheitsreform 2011 gab es auch bei der Versicherungspflichtgrenze einige Änderungen. Erstmals in der Geschichte wurde die Versicherungspflichtgrenze, die jährlich der Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst wird, reduziert. Lag die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 noch bei 49.950 Euro, wurde sie 2011 auf nur noch 49.500 Euro angepasst. Mit dieser Reduzierung haben nun deutlich mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen und einen Wechsel in die private Krankenversicherung vorzunehmen.

Wegfall der Drei-Jahres-Frist in der PKV

Diese Wechselmöglichkeit wurde nochmals erleichtert, da mit Einführung der Gesundheitsreform auch die bis 2010 geltende Drei-Jahres-Wechselfrist entfallen ist. Mussten Arbeitnehmer bisher nachweisen, dass ihr Einkommen über drei Jahre hinweg die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, ist es nun ausreichend, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 einmalig erreicht wurde. Auch Berufsanfänger, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze 2011 übersteigt, müssen nun nicht mehr drei Jahre pflichtversichert sein, ehe ein Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich ist. Um in die PKV zu wechseln, sind also die Befreiung von der Versicherungspflicht und gleichzeitig die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende nötig. Ist die Kündigung rechtswirksam, kann in die PKV gewechselt werden.

Private Krankenversicherung: Unterschiede zur GKV beachten

Hierzu sollten allerdings einige Besonderheiten der PKV beachtet werden, die für einen Wechsel maßgeblich sind. So bietet die PKV nicht nur einen günstigen Versicherungsschutz und die Möglichkeit, den Leistungsumfang der eigenen Verträge individuell zu vereinbaren, sondern die private Krankenversicherung kann auch einige Nachteile aufweisen. So wird der Private Krankenversicherung Beitrag anhand des Gesundheitszustandes ermittelt, wodurch hohe Risikoaufschläge möglich sind, sofern Vorerkrankungen aufgetreten sind. Weiterhin existiert in der PKV keine kostenlose Familienversicherung, so dass Familienangehörige mit eigenen Verträgen versichert werden müssen.

Versicherungspflichtgrenze 2011 und Zuschuss Private Krankenversicherung

Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung haben aber auch Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze 2011 überschreitet und die dadurch in die PKV wechseln, Anspruch auf einen Zuschuss durch ihren Arbeitgeber. Dieser Zuschuss wird auch für die Versicherungen Familienangehöriger gewährt, sofern sie keine eigenständigen Versicherungen abschließen können. So ist es möglich, trotz privater Krankenversicherung gut und günstig versichert zu sein. Der private Krankenversicherung Vergleich 2011 zeigt interessierten Versicherungssuchenden, welche Kosten für eine private Krankenversicherung kalkuliert werden müssen und wo die günstigste PKV zu finden ist, die dann nach der Befreiung von der Versicherungspflicht gewählt werden kann.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 5.0/5 (1 vote cast)
Versicherungspflichtgrenze & Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011, 5.0 out of 5 based on 1 rating