Prinzipien für einen PKV Wechsel

Immer wieder stehen Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung vor der Frage, ob sie in die sogenannte PKV, in die private Krankenversicherung wechseln können und sollen. Bevor ein solcher Wechsel tatsächlich vorgenommen wird, sollten einige wichtige Voraussetzungen beachtet und diverse Überlegungen angestellt werden. Hierzu hat auch zum wiederholten Male die Stiftung Warentest geraten.

Warum einen Wechsel in die PKV?

Selbstverständlich sprechen für den Wechsel in die PKV viele verschiedene Gründe. Wie bei jeder Grundsatzentscheidung sprechen Argumente für und wider eine solche Entscheidung. Erst wenn sich der Betroffene alle Informationen besorgt hat, kann eine solche wichtige Grundsatzentscheidung mit wirklich ruhigem Gewissen getroffen werden. In erster Linie spricht die Stiftung Warentest eine PKV-Empfehlung für alleinstehende Gutverdiener und Beamte aus.

Für wen lohnt sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung?

Jeder wechselwillige Krankenversicherte sollte sich dessen bewusst sein, dass sowohl für Ehepartner, die nicht selber berufstätig sind, als auch für die eigenen Kinder, jeweils ein eigener Versicherungsbeitrag vom PKV-Anbieter erhoben wird, falls diese in der PKV mitversichert werden sollen. Das ist einer der deutlichen Unterschiede zur GKV, zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dort wird für ein mitversichertes Familienmitglied, welches nicht erwerbstätig ist, kein Zusatzbeitrag erhoben. Für die eigenen Kinder, die im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind, werden ebenfalls keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge fällig. Durch dieses Prisma betrachtet empfiehlt sich der Wechsel insbesondere für gutverdienende Ledige bzw. für Ehepaare / Paare, die entweder beide berufstätig sind und/oder über keine eigenen Kinder verfügen.

Der konkrete Beitrag, der persönlich monatlich im Rahmen der PKV entrichtet werden muss, kann entweder beim Vertreter der privaten Krankenversicherung vor Ort individuell errechnet oder aber sehr schnell im Internet ermittelt werden, zum Beispiel über einen PKV Rechner.

Der Basistarif der PKV

Für jeden Antragsteller ist zu beachten, dass seit dem 01.01.2009 von jeder PKV ein Basistarif angeboten wird, der jedem berechtigten Antragsteller angeboten werden muss. Allerdings kann die PKV einen Antragsteller ablehnen, der keine positive Bonität aufzuweisen hat. Ansonsten muss der Basistarif in jeder PKV mit den Beiträgen in einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Es ist daher sinnvoll, alle Komponenten und Bestandteile bei einem Wechsel in die PKV zu berücksichtigen und zu bedenken.

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