PKV Beitragsanpassung 2012 geringer als im Vorjahr

Die Finanzanalysten von Morgen & Morgen untersuchten in einer kürzlich durchgeführten Studie die Beitragsanpassungen in der PKV für das Jahr 2012 mit denen der Vorjahre. Obwohl es zum Teil deutliche Beitragsanpassungen für 2012 gab, vielen nach Angaben von Morgen & Morgen diese jedoch insgesamt moderater als in den Vorjahren aus.

Morgen & Morgen: Rund Hälfte der PKV Tarife preisstabil

Gegenüber den Erhöhungen aus dem Jahre 2011 betragen die Anhebungen für die Private Krankenversicherung in 2012 mit durchschnittlich 4,4 Prozent weniger als in den Jahren davor. Im Jahr zuvor lag die Erhöhung noch bei rund sieben Prozentpunkten. Bei den Frauen betrug der Beitragsanstieg sogar nur rund 3,6 Prozent. Im Vorjahr betrug der Wert hier sogar noch rund 6,6 Prozent. Die Analysten merkten besonders positiv an, dass rund die Hälfte der Tarife vom Beitrag her stabil blieben, nämlich rund 45 Prozent. Im Vorjahr betrug der Wert lediglich 35 Prozent. Bei den Frauen betrug der Wert sogar 51 Prozent.

Vorgriff auf PKV Unisex-Tarife

Die Analysten von Morgen & Morgen begründen dies mit einem Vorgriff auf die ab Dezember 2012 verpflichtend geltenden Unisex-Tarife in der Versicherungswirtschaft. Morgen & Morgen verweist allerdings auch auf Einzelfälle hin, in denen der Anbieter den Tarif um 32 Prozent und mehr anhebt. Derartige Ausreißer nach oben seien aber insgesamt die Ausnahme, so Morgen & Morgen. Im vorliegenden Fall der 32-prozentigen Beitragsanpassung beträgt diese aber etwa 2000 Euro jährlich, so Morgen & Morgen. Die zum Teil sehr hohen Beitragsanpassungen können für manche Versicherte existenziell werden. Insbesondere ältere Versicherte geraten bei derartigen Beitragsanpassungen vielfach in Zahlungsschwierigkeiten.

Gesetzliches Tarifwechselrecht

Wer von einer exorbitant hoch erscheinenden Beitragsanpassung betroffen ist, besitzt jedoch ein gesetzliches Tarifwechselrecht. Auch die Kündigung des Vertrages und der Wechsel zu einem anderen Krankenversicherer ist möglich. Die Kündigung beziehungsweise das Recht auf einen Tarifwechsel muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragsanpassung gegenüber dem Versicherer angezeigt werden. Dies sollte in jedem Fall auf schriftlichem Wege erfolgen. Ein Tarifwechsel oder gar der Wechsel des Anbieters, berührt in aller Regel nach der geltenden Gesetzeslage auch nicht die einbezahlten Altersrückstellungen.

PKV Beitragsanpassung 2012: Ausreißer nach oben sind die Ausnahme

Die in den Medien in den letzten Wochen verbreiteten hohen Beitragsanpassungen einiger Anbieter schaden indes dem Ruf der ganzen PKV-Branche. Es wird nämlich so der Eindruck erweckt, dass sämtliche PKV-Anbieter durch nahezu jährliche Beitragsanpassungen in nicht unbeträchtlicher Höhe dem Versicherten immer neue Kosten auferlegen. Die Studie von Morgen & Morgen widerlegt diese Ansicht nun ein Stück weit. Ausreißer einzelner Anbieter sind damit zwar nicht ausgeschlossen, für die PKV-Versicherer insgesamt dürfte die Morgen & Morgen Studie indes gerade noch zur rechten Zeit kommen.

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