PKV 2012: Änderungen und Neuerungen

Mit dem neuen Jahr kommen auf die private Krankenversicherung einige Änderungen zu. Diese betreffen sowohl Bestandskunden wie auch die Neukunden der PKV und sollten daher unbedingt berücksichtigt werden. So haben sich mit Beginn des Jahres sowohl die Beitragsbemessungsgrenze wie auch die Versicherungspflichtgrenze erhöht und sorgen für Anpassungen der Beiträge beim Basistarif sowie für höhere Arbeitgeberzuschüsse. Letztlich werden Ende 2012 die neuen Unisex-Tarife eingeführt, die die bisherigen Beitragsunterschiede zwischen Mann und Frau aufheben sollen.

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012

Ein neues Jahr bringt in vielen Bereichen Veränderungen, so auch in der privaten Krankenversicherung. Wie in jedem Jahr hat die Bundesregierung auch im Herbst 2011 anhand der allgemeinen Lohnentwicklung sowohl die Versicherungspflichtgrenze wie auch die Beitragsbemessungsgrenze neu festgelegt. Aufgrund einer allgemeinen Lohnsteigerung wurden beide Einkommensgrenzen angehoben und somit entsprechend angepasst. Obwohl die Beitragsbemessungsgrenze das Einkommen angibt, bis zu dem maximal Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden, nimmt sie auch Einfluss auf die PKV. Anhand der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt sich nämlich der Arbeitgeberzuschuss, der nun ebenfalls ansteigt. Die neue Beitragsbemessungsgrenze 2012 beträgt monatlich 3.825 Euro bzw. jährlich 45.900 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze liegt 2012 somit bei 279,23 Euro. Durch die Abhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigt vielfach auch der Beitrag für den Basistarif, da sich dieser am Maximalbeitrag für die GKV orientiert.

Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze 2012

Ebenso wie die Beitragsbemessungsgrenze wird auch die Versicherungspflichtgrenze 2012 erhöht. Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss in diesem Jahr statt 49.500 Euro nun ein Einkommen in Höhe von 50.850 Euro nachweisen. Nur dann, wenn das Bruttoeinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erhalten und einen Wechsel in die private Krankenversicherung vorzunehmen. Ein solcher Wechsel kann sich vielfach als positiv erweisen, da die Beiträge in der PKV nicht mehr anhand des Einkommens, sondern individueller Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand ermittelt werden.

PKV Unisex-Tarife ab 2012: Gleichberechtigung in der privaten Krankenversicherung

Letztlich werden im Dezember 2012 die neuen PKV Unisex-Tarife von den Privaten Krankenversicherern auf den Markt gebracht. Diese Tarife sollen die bestehenden Ungleichgewichte zwischen den Tarifen für Männer und den Tarifen für Frauen aufheben. Die Einführung geht zurück auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches die Ungleichbehandlung der Geschlechter missbilligte und den Versicherern nun bis Jahresende eine Frist gewährte, entsprechende Tarife einzuführen. Ob nun Frauen, die bisher aufgrund höherer Risikoeinstufungen höhere Beiträge entrichten mussten, hiervon profitieren oder ob im Gegenzug eine Beitragsanpassung für Männer auf das Niveau der Frauen erfolgt, kann aktuell noch nicht bewertet werden. Auch die Frage, ob lediglich Neuverträge oder auch bestehende Verträge betroffen sind, kann noch nicht abschließend beantwortet werden.

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