PIP-Brustimplantate: Kostenübernahme durch die PKV
Während die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) die Kosten für die Entfernung der von der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzten Brustimplantate nur zum Teil ersetzen, zahlen die privaten Krankenversicherer (PKV) diese vollumfänglich. Die GKV sieht die Rechtsgrundlage zur Beteiligung der betroffenen Versicherten im fünften Sozialgesetzbuch und hier im § 52 begründet. Hierin heißt es, dass der gesetzliche Krankenversicherer nur bei risikobehafteten Brustimplantaten zahlen dürfe. Da jedoch nicht jedes Brustimplantat der französischen Firma beschädigt ist, sei eine prophylaktische, also vorbeugende Entfernung und die Kostenübernahme hierfür nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und in jedem Fall an eine Einzelfallentscheidung gekoppelt. Demgegenüber signalisiert die Private Krankenversicherung eine komplette Kostenübernahme.
PIP: Technisches Silikon verwendet
Am Mittwoch teilte der PKV-Verband mit, dass es dabei für die privaten Krankenversicherer unerheblich sei, ob die Implantate aus gesundheitlichen Gründen oder im Zuge einer Schönheitsoperation eingesetzt wurden. Zwischenzeitlich wurde zudem bekannt, warum der Skandal bezüglich der Firma PIP erst so spät aufgedeckt wurde. Dem zuständigen TÜV wurde lediglich korrektes, also medizinisches Silikon vorgelegt. Bei den Brustimplantaten der Firma PIP wurde jedoch technisches Silikon, also für den industriellen Gebrauch bestimmtes Silikon verwendet.
Austritt von Silikon kann Krebs verursachen
Derweil drängen immer mehr Experten darauf, auch eine volle Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenversicherer herbeizuführen. Als Grund geben diese an, dass auch ohne eigentliches Austreten von Silikon infolge einer beschädigten Außenhülle des Brustimplantates dieses in den Körper gelangen könne. Fachleute nennen diesen Effekt Ausschwitzen. Dabei gelangt das Silikon in den Körper und dringt quasi tropfenförmig durch die äußere Schutzhülle des Silikonkissens. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums sagte demgegenüber, dass die GKV eine Verpflichtung zur Kostenübernahme habe, die GKV widerspricht mit Hinweis auf das SGB.
GKV: Kostenbeteiligung der Betroffenen – PKV: Komplette Kostenübernahme
Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, teilte kürzlich mit, dass Patientinnen, die eine rein ästhetische Operation erhielten, sich an den Kosten beteiligen müssten. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass rund 400.000 bis zu 500.000 Frauen weltweit Implantate der Firma PIP erhielten. In Deutschland sind derweil etwa 24 Fälle von geplatzten Silikonkissen bekannt. Die Tatsache, dass die PKV die Kosten für die Übernahme komplett übernehmen will, dürfte das Image der privaten Krankenversicherer zumindest kurzweilig wieder aufwerten. Zuletzt war die Branche durch viele Rückkehrer in die GKV sowie zum Teil deutliche Beitragssteigerungen in die Negativschlagzeilen geraten.
Die Kostenübernahmeerklärung der PKV im PIP-Skandal dürfte indes die betroffenen privat versicherten Patientinnen erfreuen. Wie viel PKV-Kundinnen davon letztlich betroffen sind, dürfte eine andere Frage sein. Insofern könnte bei einer nur sehr geringen PKV-Quote die Kostenübernahmeerklärung des PKV-Verbandes auch als reine PR-Maßnahme entlarvt werden. Sollte der Anteil der betroffenen PKV-Patientinnen jedoch durchaus merklich sein, so punktet hier die PKV gegenüber der GKV.
PIP-Brustimplantate: Kostenübernahme durch die PKV,