Krankenkassen in Bremen beschränken Sprechstunden

In Bremen sind gesetzliche Krankenkassen übergegangen und beschränken die Vergabe des so genannten Sprechstundenbedarfes (SBB). Sprechstundenbedarf meint hier Mittel, die mehr als für einen Patienten benutzt werden und/oder im Notfall vorrätig sein müssen.

Bislang galt das Verfahren in Bremen als unkompliziert, Apotheken und Ärzte reichten den Sprechstundenbedarf meist nach, diese wurden dann von Kassen bewilligt. Nun werden die Verschreibungen genauer kontrolliert.

Rezepte im Nachhinein

Laut Bremer Sprechstundenbedarfsregelung sollen Ärzte ihre benötigten Mittel (Medikamente, Verband, Impfstoffe etc.) für drei Monate im Voraus buchen. Bislang wurden diese Bestimmungen umgangen, meist reichten Ärzte die entsprechenden Rezepte im Nachhinein nach, diese wurden in der Regel anstandslos von den Kassen übernommen.

Nun scheinen die Krankenkassen die Rezepte genauer zu prüfen, immer öfter wurden solche nachgereichten Rezepte beanstandet und von den Kassen nicht mehr beglichen. Der Apothekerverband Bremen bestätigte die genaueren Kontrollen der Kassen.

Bestellung en bloc senkt Kosten

Massenbestellungen auf drei Monate senken erfahrungsgemäß die Einkaufspreise für medizinische Güter. Deswegen scheint die Lösung, Sprechstundenbedarf en bloc zu bestellen, auch die kostengünstigere Möglichkeit dar zu stellen.

Die Praxis ist in anderen Bundesländern schon längst gängig und scheint gut zu funktionieren. Doch Bremer Ärzte, die bislang eine andere Praxis gewöhnt waren, beschweren sich über die alte Neuregelung. Vielfach sei der wirkliche Bedarf für die nächsten drei Monate nicht abschätzbar.

SBB in der PKV überflüssig

Je nach Tarifwahl unterscheidet sich die Praxis in der Privaten Krankenversicherung (PKV), hier ist also eine Regelung zum Sprechstundenbedarf überflüssig. In der Regel werden die Medikamente, die vom Arzt per Rezept verschrieben werden, erst vom Versicherten beglichen, die Kosten werden anschließend erstattet.

Auch so genannte Bagatellarzneimittel, die in der GKV längst nicht übernommen werden, werden in der Regel in der PKV komplett übernommen. Doch hier gilt es die genauen Bestimmungen im Tarif der PKV zu beachten (Stichwort Eigenanteil), diese können aufgrund der mannigfaltigen Tarife innerhalb der PKV recht unterschiedlich ausfallen.

Die Versorgung in Bremen wird aufgrund der strengeren Kontrollen nicht zusammenbrechen, dennoch scheint die genauere Überprüfung der Rezepte, sukzessive die Einschränkung des Sprechstundenbedarfs, die Ärzte zu verunsichern.

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