Finanztest: Recht auf Wechsel innerhalb der PKV nutzen

Wenn in der privaten Krankenversicherung eine Beitragsanpassung erfolgt, haben Versicherte nicht nur das Recht, ihre Versicherung innerhalb eines Monats zu kündigen, sondern können gleichzeitig in einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wechseln. Mit einem solchen Tarifwechsel können durchaus Einsparungen von 100 – 500 Euro pro Monat erzielt werden, so Experten. Wie die Zeitschrift Finanztest jetzt jedoch mitteilt, ist ein solcher Wechsel aber nur bei jedem siebten Versicherungskunden problemlos. Vielfach gibt es Hindernisse, die erst nach wiederholter Anfrage beseitigt werden konnten.

§ 204 Versicherungsgesetz: Recht auf Wechsel der Versicherung

Das Recht, in einen anderen Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Kunde, so der Gesetzestext, kann von seiner Versicherung einen Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangen. Die bereits angesparten Altersrückstellungen bleiben, entgegen einer Versicherungskündigung, vollständig erhalten. Auch alle übrigen Rechte bleiben nach § 204 des Versicherungsgesetzes unangetastet. Selbst eine erneute Gesundheitsprüfung muss nicht vorgenommen werden. Sie könnte sich lediglich auf Mehrleistungen beziehen, wenn der neue Tarif leistungsstärker ist. In diesen Fällen ist es mitunter auch möglich, dass die Versicherung Prämienaufschläge für diese Mehrleistungen erhebt. Wer aber bei seinem bisherigen Leistungsumfang bleibt, muss keine Risikozuschläge oder gar Wartezeiten in Kauf nehmen.

Wechsel in günstigere Tarife des selben Versicherers sinnvoll

Versicherte, die also eine private Krankenvollversicherung mit ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Behandlung nutzen, können in einen gleichwertigen Tarif ihres Versicherers wechseln. Vor allem neue Tarife sind meist günstiger, da diese neu kalkuliert wurden und oft auch zahlreiche junge Versicherte mit einem nur geringen Versicherungsrisiko abgeschlossen haben. Dieses Wechselrecht müsste sogar im Schreiben zur Beitragserhöhung enthalten sein. Sind Kunden gar über 60, müssen Versicherer ihnen alternative Tarife nennen und ihnen aufzeigen, welche Kosten hier entstehen würden. Soweit die Theorie. In der Praxis ist es für Versicherte meist schwer, einen solchen Tarifwechsel vorzunehmen, da die Versicherungen diesem nicht zustimmen oder den Wechsel sogar ablehnen. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung oder die Erhebung von Risikozuschlägen werden mitunter ausgeführt.

Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Wie die Stiftung Warentest jetzt darlegt, sollten Versicherungskunden sich von einem Ablehnungsschreiben nicht aus der Ruhe bringen lassen. Die Experten von Finanztest und Stiftung Warentest zeigen auf, wie Kunden die Hindernisse bei einem Tarifwechsel überwinden können, welche Informationen der Anbieter nennen muss und wo Beschwerden möglich sind, wenn die Versicherung trotz mehrmaliger Aufforderung dem Wechsel widerspricht. Mit diesen Informationen sollte es künftig deutlich einfacher sein, einen Tarifwechsel in der PKV vorzunehmen und so die Kosten für die private Krankenversicherung deutlich zu reduzieren.

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