Beitragsrückerstattung auch bei gesetzlichen Krankenkassen?
Nachdem einige private Krankenkassen (PKV) angekündigt hatten ihren Versicherten Beiträge zurückzuerstatten, wenn diese Leistungen der Krankenkasse nicht in Anspruch nehmen, wollen nun offenbar auch viele gesetzliche Krankenkassen diesen Schritt gehen und ihren Versicherten Teile der erwirtschafteten Überschüsse in Prämienform oder in Form von kostenlosen Zusatzleistungen erstatten. Diese Erkenntnis gewann das Magazin „Focus“ bei einer Umfrage, die das Magazin bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen durchführte. Dies kommt einer Beitragsrückerstattung nach dem Vorbild der privaten Krankenversicherung gleich.
Noch im Juni lehnte der GKV-Spitzenverband Beitragserstattungen ab
Noch im letzten Monat hatte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Doris Pfeiffer der Forderung von Mitgliedern der GKV eine Absage erteilt, die erwirtschafteten Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen an deren Mitglieder in Form von Beitragsrückerstattungen zurückzugeben. Als Begründung führte Pfeiffer an, dass in den nächsten zwei Jahren mit einer Ausgabensteigerung in beträchtlicher Höhe (Experten gehen von bis zu zwei Milliarden Euro aus) zu rechnen sei. Nach Medienberichten zufolge wollen nun aber offenbar immer mehr gesetzliche Krankenkassen den vorgegebenen Weg ihrer Verbandsvorsitzenden verlassen und doch die Mitglieder der GKV an den Überschüssen teilhaben lassen.
Beitragsrückerstattungen von etwa 60 Euro im Jahr
Dies soll entweder in Form einer Beitragsrückerstattung erfolgen oder alternativ in Form von kostenlosen Zusatzleistungen. Einzelne Betriebskrankenkassen planen offenbar, ihren Mitgliedern bis zu 60 Euro im Jahr auszuzahlen. Wie der „Focus“ berichtet, wollen angeblich die Betriebskrankenkassen Gildemeister Seidensticker sowie Voralberg und Verbund Plus ihren Mitgliedern pro Kalenderjahr eine Beitragserstattung von bis zu 60 Euro zukommen lassen. Die BKK Akzo Nobel Bayern sowie die BKK Groz-Beckert hingegen haben die Höhe der Beitragserstattung noch nicht festgelegt. Die BKK für Gartenbau hingegen will ihren Mitgliedern etwa 8,4 Prozent der Beiträge erstatten.
Kostenlose Zusatzleistungen statt Geld
Viele andere gesetzliche Krankenkassen wählen stattdessen den Weg attraktiver Zusatzangebote für ihre Mitglieder. So werden beispielsweise alternative Heilkundeverfahren wie die Osteopathie oder kostenlose Gesundheitschecks angeboten. Andere Krankenkassen wollen offenbar die Zahlungen für die künstliche Befruchtung anheben sowie die Kostenübernahme für Sehhilfen. Die Techniker-Krankenkasse will sogar ab August 120 Euro für sportmedizinische Untersuchungen ausgeben. Im Jahre 2011 bildeten die gesetzlichen Krankassen Rücklagen in Höhe von 20 Milliarden Euro.
PKV: Beitragsrückerstattung als Vertragsbestandteil
In der privaten Krankenversicherung sind Beitragsrückerstattungen teilweise fester Bestandteil des Versicherungsvertrages. Dabei sollten Versicherte jedoch darauf achten, dass es eine garantierte Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen gibt. In vielen PKV-Verträgen steht die Beitragsrückerstattung nämlich unter dem Vorbehalt der Überschussbeteiligung. Erwirtschaftet die Private Krankenversicherung keine Gewinne, so kann sie dem Mitglied die Beitragsrückzahlung verweigern. Daher raten Verbraucherschützer dazu, bei Vertragsabschluss unbedingt eine garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit der PKV zu vereinbaren. In der PKV sind Beitragsrückerstattungen teilweise in Höhe mehrerer Monatsbeiträge möglich.
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