Versorgungsstrukturgesetz: Krankenkassen drohen Bußgelder

Die Pleite der City-BKK hat nicht nur die GKV in eine tiefe Krise gestürzt, sondern auch viele der Kassenpatienten am System zweifeln lassen. Besonders die Taktik einiger gesetzlicher Krankenversicherungen, alte und kranke Versicherte der City-BKK abzuwimmeln, hat für Unmut gesorgt. Im neuen Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) will das Gesundheitsministerium auch eine Bußgeldklausel verankern, welche die GKV an die kurze Leine nimmt.

City-BKK – Lehren einer Kassenpleite

Die City-BKK war eine Premiere für das System der GKV, denn es handelte sich um die erste gesetzliche Krankenkasse, die von Amts wegen geschlossen werden musste. Eine Tatsache, die für erhebliches Chaos sorgte. Speziell die Abwimmeltaktik einiger Kassen ließ nicht nur die Emotionen hoch kochen. Inzwischen geht es vor allem darum, die richtigen Lehren aus dem Vorfall zu ziehen.

Das Bundesgesundheitsministerium unter Daniel Bahr will daher in das neue GKV-VStG die Möglichkeit einbauen, gegen Krankenkassen, die Versicherte trotz bestehender Pflicht zur Aufnahme abwimmeln, ein Bußgeld zu verhängen. Damit könnte die betreffende GKV mit bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden. Gleichzeitig soll der Vorstand der Krankenkasse zu einem Gespräch mit dem BVA als Aufsichtbehörde gebeten werden können.

Deutliche Vereinfachung des Kassenwechsels

Das Bußgeld für Krankenkassen, die Versicherte nicht aufnehmen wollen, ist aber nur ein Teil der Neuerungen, die mit dem GKV-VStG eingeführt werden sollen. Das BMG will auch den Wechsel der Krankenversicherung an sich vereinfachen und damit zum Beispiel den schwerkranken Kassenpatienten noch bessere Möglichkeiten geben, sich einen neuen Versicherer zu suchen.

Der Kern des Versorgungsstrukturgesetzes ist aber nach wie vor der Kampf gegen den Ärztemangel, auf den sich das Gesundheitsministerium unter Daniel Bahr konzentrieren will. Aus Sicht einiger Experten ist der Entwurf zum GKV-VStG aber gerade unter diesem Aspekt alles andere als ein großer Wurf.

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