Versicherungspflichtgrenze 2012 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Einkommensgrenze PKV:  Versicherungspflichtgrenze & Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012

Die Versicherungspflichtgrenze 2012, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze ( JAEG ) genannt, ist eine Einkommensgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer, die diese Verdienstgrenze übersteigen, können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und anschließend auf Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln. Fristen sind seit Einführung der Gesundheitsreform 2011 beim Wechsel in die PKV nicht mehr zu beachten, denn die Drei-Jahres-Wechselfrist gilt seit Januar 2011 nicht mehr.

Höhe der Versicherungspflichtgrenze 2012

Arbeitnehmer, die ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielen, können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, ihre GKV kündigen und schließlich in die private Krankenversicherung wechseln. Sofern das Einkommen aber wieder unter diese maßgebliche Versicherungspflichtgrenze fällt, werden Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig und müssen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Die Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist variabel und wird jährlich, meist im Herbst, von der Bundesregierung festgelegt. Für die Ermittlung der Versicherungspflichtgrenze wird das durchschnittliche Einkommen aller Arbeitnehmer in Deutschland herangezogen. Hiermit wird gewährleistet, dass sowohl die allgemeine Einkommensentwicklung wie auch die Inflation bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze Berücksichtigung finden.

Betrachtet man die Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze, so ist festzustellen, dass diese in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind. Nur im Jahr 2011 ist diese Einkommensgrenze gesunken, und zwar um 0,9%. Im Jahr 2012 wird allerdings wieder mit einer Anhebung der Verdienstgrenze gerechnet, da sich auch die Einkommenssituation in Deutschland verbessert hat. Lag die Versicherungspflichtgrenze 2011 noch bei 49.500 Euro, wird nun ein Anstieg auf 50.850 Euro erwartet. Dies würde einen Anstieg um 2,72% bedeuten.

Auswirkungen der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012

Der Anstieg der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 wirkt sich direkt auf die Versicherungspflicht in Deutschland aus. Durch die Anhebung der Verdienstgrenze wird es künftig wieder weniger Arbeitnehmern möglich sein, in die private Krankenversicherung zu wechseln und so die Vorteile der PKV in Anspruch zu nehmen. Auch wurde die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung 2012 angehoben. Diese Einkommensgrenze hat jedoch beschränkten Einfluss auf die Private Krankenversicherung.

Da die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze 2012 jedoch auf Basis der allgemeinen Einkommensentwicklung vorgenommen wurde ist damit zu rechnen, dass auch die Einkommen der Arbeitnehmer in Deutschland entsprechend erhöht wurden. Demnach wird die Zahl der Arbeitnehmer, die künftig in die PKV wechseln können, wohl konstant bleiben.

JAEG und der Wechsel in die Private Krankenversicherung 2012

Ab 2012 wird der Wechsel in die private Krankenversicherung durch die neue Versicherungspflichtgrenze also kaum erschwert. Der Wechsel in die PKV ist somit möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 überschritten wurde. In diesem Fall erhalten gesetzlich Versicherte eine Information ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung und können nun ihr Kündigungsrecht in Anspruch nehmen. Nun ist der Weg in die private Krankenversicherung mit all ihren Vorteilen frei. Eine Übersicht, welche private Krankenversicherungen die besten Tarife bieten und wo sich ein Wechsel besonders lohnt, zeigt der Versicherungsvergleich zur PKV.

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