Private Krankenversicherung Provision: Deckelung in Kraft getreten

Seit dem 1. April ist das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts in Kraft getreten. Auch für die Private Krankenversicherung (PKV) hat dies Folgen. Denn gleichzeitig gilt seit dem 1. April die Deckelung der Maklerprovisionen in der PKV auf neun Monatsbeitrge. Gleichzeitig wurde die Stornohaftung für Versicherungsmakler auf fünf Jahre ausgedehnt. Welche Auswirkungen hat der PKV-Versicherte oder der Interessent einer Privaten Krankenversicherung dadurch zu erwarten?

PKV: Großteil durch unabhängige Makler vermittelt

Grundsätzlich gilt, dass ein Großteil der Privaten Krankenversicherungen durch unabhängige Versicherungsmakler vermittelt werden. Unabhängige Versicherungsmakler bieten Beratung über die Versicherungsprodukte verschiedener Privater Krankenversicherer an. Dadurch kommt den Versicherungsmaklern als Schnittstelle zwischen Verbraucher und den Versicherten eine wichtige Bedeutung zu.

In der Vergangenheit kam es jedoch häufig dazu, dass die Versicherungsmakler durch die Privaten Krankenversicherer zum Teil stark überhöhte Provisionen bekamen, die letztlich auf die Versicherten umgelegt wurden. Viele Makler achteten in diesem Zusammenhang oftmals jedoch nicht so sehr auf das zu vermittelnde Produkt und seine Qualität, sondern die damit in Verbindung stehende Höhe der Provision.

Bundestag: Novelle wegen massiver Beschwerden beschlossen

Angesichts immer neuer Beschwerden seitens der Verbraucherzentralen beschloss der Bundestag die Novellierung des Gesetzes zur Finanzanlagevermittlung und des Vermögensanlagerechts. In der Folge wird die Provision für Versicherungsmakler auf maximal neun Monatsbeiträge verringert. Gleichzeitig wird die Stornohaftung für die vermittelte Private Krankenversicherung auf fünf Jahre angehoben. Dadurch erhofft sich der Gesetzgeber einerseits eine Absenkung der Beitragserhöhungen in der PKV, anderseits aber auch nicht zuletzt eine bessere Qualität bei der Vermittlung der Versicherungsverträge.

PKV-Verband: Kürzung der Provision und Stornohaftung begrüßt

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßte denn auch die Gesetzesnovelle im Sinne der Versicherten, aber auch im Namen der Versicherer. Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sagte hierzu wörtlich: „ Hier haben alle Verantwortlichen erkannt, dass man im Interesse des Verbraucherschutzes Fehlentwicklungen begegnen muss“. Durch die Verlängerung der Stornohaftung werden die Abschlusskosten gesenkt und diese schlagen im Verhältnis durch das Umlageverfahren mit geringeren Beträgen zu Buche.

Neue PKV Regelungen: Makler und Versicherte können profitieren

Bemerkenswert sei, dass die Gesetzesnovelle in enger Abstimmung mit der Wirtschaft erfolgt sei, so der CDU-Abgeordnete Klaus Peter Flosbach in der Debatte des Bundestages zur Gesetzesnovelle. Unverhohlen sprach Flosbach jedoch auch von bisher erfolgtem Missbrauch. Insbesondere die Verlängerung der Stornohaftung auf fünf Jahre dürfte die Versicherungsmakler zukünftig dahingehend disziplinieren, ihren Kunden die PKV zu vermitteln, welche dem Kunden dient und nicht in erster Linie der eigenen Brieftasche.

Weniger Provision bei Kündigung der privaten Krankenversicherung

Denn wenn der Kunde innerhalb der Fünfjahresfrist storniert bzw. kündigt, hat auch der Makler nichts davon. Insofern profitieren letztlich beide Seiten. Der Versicherte kann darauf vertrauen, ein gutes PKV-Versicherungsprodukt zu erhalten, der Versicherungsmakler kann durch gute Beratung seine Stornoquote senken, erhält zufriedene Kunden, die auch zukünftig auf die Beratung des Maklers vertrauen und dadurch kann der Versicherungsmakler im Endeffekt trotz Deckelung der Provisionen sogar letztlich mehr verdienen als zuvor.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 3.0/5 (2 votes cast)
Private Krankenversicherung Provision: Deckelung in Kraft getreten, 3.0 out of 5 based on 2 ratings