Private Krankenversicherung: Beitragsrückerstattung nicht immer sinnvoll

Ein in der PKV Versicherter weiß, dass im Sommer meist die Zeit ist, in der die BRE (Beitragsrückerstattung) von der Krankenversicherung auf dem Konto landet und ein gewisser Anteil der gezahlten PKV Beiträge so zurückerstattet wird. Dabei handelt es sich um ein einfaches Prinzip: Wer keine Leistungen benötigt hat oder Medikamente selbst bezahlt, bekommt als Bonus einen Teil seiner Beiträge zurück.

PKV Beitragsrückerstattung – steuerliche Relevanz

So einfach das Prinzip der Beitragsrückerstattung auch ist und so verlockend es sein mag – einmal im Jahr eine größere Summe zurück zu bekommen muss nicht von Vorteil sein. Viele Neukunden lassen sich mit einer hohen BRE ködern und vergessen dabei, dass die Summe, welche auf der Steuererklärung ausgewiesen wird, durch die BRE um teilweise mehrere Monatsbeiträge sinken kann. Die Beitragsrückerstattung senkt die in der Steuererklärung ausweisbaren Aufwendungen und ist somit aus steuerlicher Sicht ein Plus-Minus-Geschäft unwirtschaftlich.

BRE bleibt beim Arbeitgeberzuschuss zur PKV außen vor

Es gibt noch einen weiteren Punkt, der in Kombination mit der Beitragsrückerstattung von den Patienten beachtet werden muss – und zwar die Rückerstattung in Bezug auf den PKV Zuschuss vom Arbeitgeber. Viele Angestellte sind in der PKV der Meinung, die BRE mit dem Chef teilen zu müssen. Die Realität sieht anders aus – der Arbeitgeberzuschuss richtet sich nach der Prämienhöhe in der Mitteilung der PKV an den AG. Die Beitragsrückerstattung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Es muss daher jeder Neukunde vor dem Wechsel der PKV entscheiden, ob sich die BRE für ihn lohnt oder nicht. Speziell die steuerliche Komponente verdient mehr Aufmerksamkeit als viele Versicherte ihr bisher geschenkt haben.

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