PKV Wechsel: Formvorschriften bei Kündigung beachten

Beitragserhöhungen, die ab Januar 2012 bei einigen Tarifen ins Haus stehen, sind für Versicherte ärgerlich. Ein PKV Wechsel kann in diesen Fällen oft sinnvoll sein, um bei einer anderen privaten Krankenversicherung einen leistungsstarken und günstigen Versicherungstarif zu nutzen. Vorher ist allerdings die Kündigung bei der bisherigen Versicherung notwendig, die gewissen Formvorschriften genügen muss. Zudem ist es wichtig, einen Folgeversicherungsnachweis vorzulegen, da die Kündigung andernfalls abgelehnt werden kann.

Die Beitragserhöhungen 2012 in der privaten Krankenversicherung fallen in einigen Tarifen besonders hoch aus. Vor allem bei der Central Krankenversicherung waren teils hohe Preissprünge notwendig, um das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben bzw. Verlusten wieder herzustellen.

PKV: Vier Wochen Kündigungsfrist ab Beitragserhöhung

Versicherten, die von hohen Beitragsanpassungen betroffen sind, steht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Sie können ihren Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen, und zwar bis zu vier Wochen nach dem Erhalt der Beitragserhöhung. Wer also Ende November 2011 das Schreiben zur Beitragserhöhung erhalten hat, kann das Kündigungsschreiben nun erstellen und per 01. Januar 2012 in eine neue Krankenversicherung wechseln. Bei der Auswahl des neuen PKV-Tarifs sollten Versicherte allerdings darauf achten, dass dieser ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist und dass die Versicherung im PKV Test hinsichtlich ihrer Beitragsstabilität überzeugen konnte. Derartige Testergebnisse findet man unter anderem bei der Ratingagentur Assekurata, aber auch andere unabhängige Tester wie die Stiftung Warentest oder ÖkoTest bewerten Preise, Leistungen und die Beitragsstabilität.

Sicher ist sicher: Kündigung am besten im Original und per Einschreiben

Um mit Ablauf der außerordentlichen Kündigungsfrist zu einem neuen Versicherer wechseln zu können, sollten einige Details beachtet werden. So erkennen einige Versicherungen beispielsweise Kündigungsschreiben, der per E-Mail oder Fax versandt werden, nicht an. Sie fordern die Einreichung der Kündigung im Original und lassen andere Kündigungsschreiben unberücksichtigt. Mitunter verstreicht so die gesetzliche Kündigungsfrist und Versicherte müssen bis zum folgenden Kündigungstermin bei ihrer bisherigen Krankenversicherung verbleiben. Es ist daher sinnvoll, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Kündigungstermin später auch nachweisen zu können.

Nachweis der Folgeversicherung

Neben dem Original-Kündigungsschreiben fordern die privaten Krankenversicherung zur Anerkennung der Kündigung außerdem einen Nachweis über die Folgeversicherung. Dieser ist seit Einführung der Versicherungspflicht in Deutschland notwendig, denn die bisherige Krankenversicherung muss sichergehen, dass ein neuer Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Auch der Folgeversicherungsnachweis muss wie das Kündigungsschreiben im Original vorliegen. Kann der Nachweis nicht erfolgen, wird die Kündigung wiederum nicht anerkannt.

Versicherte, die diese Ratschläge beachten, können allerdings unbesorgt zu einer neuen privaten Krankenversicherung wechseln und so den teils hohen Beitragsanpassungen 2012 entgehen. Wer dann noch eine Versicherung mit relativer Beitragsstabilität wählt, kann unbesorgt in die Zukunft blicken.

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