PKV: Unisex-Tarife lassen Beiträge steigen

Im März 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Differenzierung in männliche und weibliche Versicherte und die damit verbundene Prämienungleichheit dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht. Ab Dezember 2012 dürfen die privaten Versicherungsunternehmen daher nur noch Unisex-Tarife anbieten, die einheitliche Beiträge für Frauen und Männer aufweisen. Die Versicherungswirtschaft erwartet in der Folge steigende Prämien bei diesen Unisex-Tarifen, vor allem in der privaten Krankenversicherung.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichbehandlung der Versicherten ist bereits seit längerem bekannt. Grundsätzlich wäre es möglich gewesen, dieses Urteil nicht nur für Neuverträge, sondern auch für Bestandskunden umzusetzen. Hierfür hätten die privaten Krankenversicherer allerdings bis Ende Januar 2012 eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums benötigt, welches für die Umsetzung des Urteils in Deutschland zuständig ist. Bis heute ist noch keine endgültige Entscheidung zur Einbeziehung der Alttarife gefallen, laut Informationen der Financial Times Deutschland wird jedoch dazu tendiert, diese unverändert zu belassen. Demnach blieben rund neun Millionen aktuelle Verträge nach bisherigem Recht bestehen. Lediglich bei Versicherten, die sich ab 21. Dezember 2012 neu für die private Krankenversicherung entscheiden, werden die neuen Berechnungsmethoden zugrunde gelegt.

PKV Beitrag für Frauen im Unisex-Tarif wird unverändert erwartet

Obwohl das Urteil erwarten lässt, dass insbesondere PKV Tarife für Frauen günstiger werden, da der Geschlechteraufschlag künftig unterbleibt, rechnen Experten nicht damit, dass sich die Versicherungsprämien verbilligen. Schließlich hätten Versicherte immer die Möglichkeit, in einen anderen Tarif ihrer PKV zu wechseln, um günstigere Konditionen zu erreichen. Würde der neue Tarif für Frauen also geringere Prämien aufweisen, müssten die Versicherer damit rechnen, dass insbesondere Frauen die neuen Tarife in Anspruch nehmen und entsprechend wechseln. Dies jedoch würde zu einer hohen Frauen-Quote in diesen Tarifen und schließlich zu einer Mehrbelastung der Versicherungen führen, da die Krankenversicherungsausgaben für Frauen nachweislich höher sind als für Männer. Eine nachträgliche Anpassung aufgrund des Geschlechterverhältnisses ist den Versicherungen ab Dezember 2012 allerdings untersagt, entsprechende Mehrausgaben müssten aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Debeka, Deutschlands größte private Krankenversicherung, errechnete in diesem Fall Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro.

Männer im PKV Unisex-Tarif müssen Beitragserhöhung in Kauf nehmen

Aus diesen Gründen ist damit zu rechnen, dass sich die Tarife für Frauen künftig nahezu auf gleichem Niveau bzw. nur leicht darunter bewegen, die Tarife für Männer hingegen nach oben angepasst werden. Für Männer ist es daher 2012 besonders lohnend, in die private Krankenversicherung zu wechseln und sich über einen PKV Vergleich noch günstige Prämien zu sichern. Ein Wechsel ist Selbstständigen und Freiberuflern sowie Beamten jederzeit möglich, Angestellte hingegen können erst ab dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 50.850 Euro wechseln.

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