PKV Unisex-Tarife gelten nicht für Bestandskunden

Unisex-Tarife für die Private Krankenversicherung gelten nun auch amtlich nicht für Bestandskunden. Obwohl viele PKV-Gesellschaften die Hoffnung hatten, dass auch die Altverträge von der Unisexregel erfasst würden, hat die Bundesregierung nun endgültig klargestellt, dass nur Verträge ab dem 21. Dezember 2012 von der neuen Regel erfasst werden. Hintergrund der Umstellung auf die Unisextarife ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge ausschließt. Zukünftig darf das Geschlecht bei der Berechnung der Beitragshöhe in der PKV keine Rolle mehr spielen.

Kleine Anfrage im Bundestag: Keine Erfassung von Altverträgen

Nun hat das Bundesfinanzministerium unmissverständlich klargestellt, dass von der Unisex-Regel nur Neuverträge ab dem Stichtag 21. Dezember 2012 erfasst werden. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg stellte zu diesem Thema eine kleine Anfrage und erhielt nun eine dementsprechende Antwort seitens des zuständigen Finanzministeriums. In der Antwort zu der Anfrage heißt es „…,dass gegenwärtig keine Notwendigkeit bestehe, die Unisexregel auch auf bestehende Verträge anzuwenden“. Der parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk, teilte dazu mit, dass der Eingriff in bestehende Verträge verfassungsrechtlich nur unter besonderen Gründen gerechtfertigt sei. Noch zu Beginn des Monats hatte sich das Ministerium zu diesem Punkt nicht festgelegt. Damals sagte eine Ministeriumssprecherin „…,dass eine abschließende Entscheidung bezüglich einer Umsetzung nur für das Neugeschäft oder darüber hinaus auch für den Bestand noch nicht getroffen sei“.

Unisextarife: In allen Versicherungszweigen verbindlich

Die Unsisexregelung wird zukünftig nicht nur für die private Krankenversicherung angewendet, sondern auf alle Versicherungszweige, in denen es zu einer Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber den Männern gekommen ist. Die privaten Krankenversicherer befürchten hingegen, dass es zu einer Wanderungsbewegung in die neuen PKV Unisex-Tarife ab Dezember kommen wird. Die PKV-Unternehmen befürchten dabei, dass viele Kundinnen mit Altverträgen ab dem Stichtag in die für sie günstigeren Tarife wechseln wollen. Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren hatten sich die PKV-Versicherer eine Anwendung der Unisexregelung auch für Bestandskunden gewünscht.

Experten: Nur geringe Beitragsentlastungen für Frauen erwartet

Experten erwarten indes, dass die neuen Tarife nur geringfügige Beitragsentlastungen für Frauen mit sich bringen wird. Dies wird seitens der Experten damit begründet, dass die Versicherer aufgrund der neuen Gesetzeslage ihre Sicherheitsmarge erhöhen müssen. Deshalb dürften insbesondere Männer sogar Beitragssteigerungen verkraften müssen, während es für Frauen nur geringfügige Beitragssenkungen geben dürfte. Insbesondere für Männer dürfte sich aus der Stellungnahme des Finanzministeriums jedoch auch ein Vorteil ablesen lassen.

Männer: PKV-Abschluss noch vor 21. Dezember sichert Altvertragsklausel

Männer, welche noch vor dem Stichtag eine PKV abschließen, können sich demnach noch die günstigen Tarife sichern und müssen auch später nicht befürchten nachträglich nach den Unisextarifen abgerechnet zu werden. Versicherungsexperten sehen dabei langfristige Einsparpotenziale von 6-10 Prozent. Dies ist der prognostizierte Wert, um den die Beiträge in der PKV ab dem 21. Dezember für Männer durchschnittlich steigen werden. Ein Wechsel macht jedoch nur in ein PKV Tarif mit günstigen Beiträgen und einer stabilen Beitragsentwicklung Sinn. Hierzu kann ein PKV Vergleich diverser privater Krankenversicherer angefordert werden.

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