PKV Provision: ab 2012 maximal acht Monatsbeiträge

Ab dem Jahr 2012 soll die Deckelung für Provisionen in der privaten Krankenversicherung eingeführt werden. Nun kommt es in diesem Zusammenhang zu einer ungewohnten Solidarisierung zwischen Verbraucherschützern und den Versicherern bzw. den Vermittlern. Beide lehnen eine vorschnelle Einführung der geplanten Neuregelung unisono ab. Sie wollen vielmehr einen sorgfältig ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zu dem Thema abwarten. Ab Januar 2012 soll nach dem Willen der Schwarz-Gelben Koalition die Provisionshöhe für PKV-Abschlüsse begrenzt werden. Diese darf dann nicht mehr als acht Monatsbeiträge betragen, so die Pläne der Koalition. Sowohl die Verbraucherzentralen als auch die einzelnen privaten Krankenversicherungen erklärten, dass auch ihnen an einer Begrenzung der Provisionshöhe gelegen sei.

PKV-Verband noch ohne Stellung zu PKV Provisionen

Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV-Verband), die Interessenvertretung der PKV-Anbieter, hat sich zu der Thematik allerdings bisher noch nicht öffentlich geäußert. Im Finanzausschuss des Bundestags hat die Regierungskoalition einen ersten Gesetzesentwurf zur Beratung vorgelegt und damit bei den betroffenen Versicherern aber auch den Verbraucherschützern Bedenken ausgelöst. Durch die geplante Änderung des sogenannten Finanzanlagen-Vermittlerrechts soll zudem gleichzeitig auch das bestehende Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden. Der Ausschuss tagte am Mittwoch in nicht-öffentlicher Sitzung. Mit der geplanten Änderung der Provisionsregelungen reagiert die Koalitionsregierung auf bestehende Missstände in der PKV-Branche.

Maximal 8 statt bis zu 18 Monatsbeiträge PKV Provision

Versicherungsgesellschaften zahlen teilweise zwischen 12 bis hin zu 18 Monatsbeiträgen als Provision an die Vermittler einer PKV. Große Vertriebsgesellschaften müssen nur zwei Jahre für die Provisionen haften, um danach erneute Gewinne zu machen, deshalb empfehlen die Vermittlungsgesellschaften dem Kunden oftmals erneut einen PKV Wechsel, um in den Genuss erneuter Vermittlungsprovision zu gelangen. Dieser Ausuferung will die Bundesregierung nun einen Riegel vorschieben. Die Provision für den Vermittler wird bereits in der Grundkalkulation des Beitrages miteinbezogen und auf den Beitrag umgelegt, somit zahlt der Kunde indirekt auch die Provision für den Vermittler. Nach einem ersten Entwurf eines Regierungsreferenten soll die PKV-Provision in Zukunft maximal 2,67 Prozent der zu erwartenden Beitragszahlung ausmachen. Dies entspricht exakt acht Monatsbeiträgen. Mit anderen geldwerten Vorteilen zusammen dürfen die Vermittler nach dem Entwurf nur 2,94 Prozent an Provision erhalten.

Haftung bis 5 Jahre und 40 Prozent Provision zurückzahlen

Die Haftung soll auf fünf Jahre angehoben werden, im Falle einer Kündigung des Kunden nach drei Jahren, soll dem Entwurf nach eine Rückzahlung der Provision in Höhe von 40 Prozent erfolgen. Der Versicherungsexperte der Verbraucherzentralen, Lars Gatschke, freut sich grundsätzlich, dass die Bundesregierung dieses Thema aufgegriffen hat und einer für den Kunden guten Lösung zuführen will, allerdings sieht der Experte zu viele Schlupflöcher in dem Entwurf. Deshalb will Gatschke eine erneute und bessere Ausarbeitung des Entwurfes. Zudem kritisierte der Experte die Abschlussprovision insgesamt und plädierte für laufende Provisionen. Noch Anfang des Jahres hatten die Manager der PKV erklärt, dass sie den Missbrauch bei der Verprovisionierung eindämmen wollen. Aus diesem Grund ist die PKV-Branche nicht gegen eine gesetzliche Regelung. Allerdings sehen die PKV-Manager Unklarheiten in der Formulierung des geplanten Gesetzesentwurfs.

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