PKV: Mögliche Tücken der Beitragsentlastungstarife

 Gerade im Alter steigen die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung oftmals sehr stark an. Um hohe Beiträge im hohen Alter zu vermeiden, können Versicherte auf sogenannte Beitragsentlastungstarife zurückgreifen. Bei der Auswahl eines Tarifes sollten Versicherte jedoch nicht unbedacht handeln. Nur wer die verschiedenen Möglichkeiten genau prüft, kann langfristig von einer Beitragsentlastung profitieren.

Zwei Modelle der Beitragsentlastungstarife

Für viele ältere Menschen ist die private Krankenversicherung im Alter damit nahezu unerschwinglich. Um dies zu verhindern bieten die verschiedenen PKV-Versicherungsgesellschaften die sogenannten Beitragsentlastungstarife an. Derartige Tarife empfehlen sich jedoch in der Regel nur für Besserverdienende. Unter dem Motto „Jetzt mehr bezahlen, im Rentenalter profitieren“, werben verschiedene Anbieter für die Beitragsentlastungstarife. Zusätzlich zum normal vereinbarten monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen die Versicherten hierbei einen Zusatzbeitrag, der zwischen zehn und bis zu 100 Euro monatlich liegt. Im Gegenzug reduzieren sich die monatlich zu entrichtenden Beiträge ab dem 65. Lebensjahr. Hierbei bieten die privaten Krankenversicherer zwei Modelle der Beitragsentlastungstarife an. Einerseits gibt es die konstante Beitragsentlastung, hierbei wird eine feste Entlastungssumme für das Alter festgelegt, mit der der Versicherte dann jeweils fest rechnen kann. Daneben gibt es die sogenannte dynamische Variante. Hierbei erhöht sich der monatliche Beitrag in festgelegten Zeiträumen, der dann später zu erwartende Entlastungsbetrag wächst jeweils mit den ansteigenden Beitragszahlungen. Durch diese Dynamik sollen sowohl Auswirkungen der Inflation als auch der Kostensteigerungen in der PKV ausgeglichen werden.

Nachteil: Geringe Flexibilität

Ein Nachteil der Beitragsentlastungstarife ist die geringe Flexibilität. So sind die eingezahlten Gelder dann verloren, wenn der PKV-Versicherte im Laufe seines Berufslebens zum Pflichtversicherten in der GKV wird. Timo Voß, vom Bund der Versicherten (BdV), empfiehlt die Beitragsentlastungstarife denn auch nur für den Fall, dass sich auch der Arbeitgeber an den Zahlungen beteiligt. Dies gehe jedoch nur, so Voß, wenn der Arbeitgeber noch nicht den maximalen Arbeitgeberzuschuss von zurzeit 271,01 Euro monatlich ausgeschöpft hat. Vielfach führen die privaten Krankenversicherer auch den steuerlichen Aspekt als Vorteil für die Beitragsentlastungstarife an. So fällt anders als bei normalen Geldanlageformen keine Abgeltungssteuer an. Der Analyst Morgen & Morgen kritisiert in diesem Zusammenhang jedoch die Ungenauigkeit in Bezug auf die Entlastung durch etwaige Steuervorteile. Dies liegt daran, dass die Verzinsung dem Versicherten in der Regel nicht genannt wird, so Morgen & Morgen.

Alternative: Flexiblere Altersrückstellungen für die PKV

Der Bund der Versicherten rät indes zu flexibleren Altersrückstellungsmodellen in Form von Investmentfonds, Bundesschatzbriefen oder auch in Form von Banksparplänen. So zeigt sich, dass die Beitragsentlastungstarife nur etwas für gut verdienende Arbeitnehmer sind, die sich auch die monatliche Zusatzbeiträge leisten können, denn bei einer monatlichen Belastung von bis zu 100 Euro kann sich beispielsweise ein Durchschnittsbeamter keine großen Sprünge mehr erlauben. Insofern lohnt es sich mitunter bereits in jungen Jahren Mitglied einer PKV zu werden, denn in diesem Fall bildet die PKV automatisch mehr Altersrückstellungen, was den Beitrag in bezahlbare Grenzen hält. Deshalb lohnen sich Beitragsentlastungstarife in der Regel grundsätzlich nur für PKV-Versicherte, die bereits in einem relativ hohen Alter in die PKV eintreten. Ansonsten können diese älteren Versicherten durch die genannten Sparformen alternativ für das Alter vorsorgen.

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