PKV: keine Kostenübernahme homöopathischer Mittel

Viele gesundheitsbewusste Versicherte nutzen die private Krankenversicherung (PKV) nicht zuletzt wegen der alternativen Heilmethoden, da die PKV zuweilen auch die Kosten für naturheilkundliche Behandlungsmethoden erstattet. Dies ist jedoch nur eingeschränkt der Fall, wie die Erstattungsfähigkeit von homöopathischen Arzneimitteln zeigt. Die Begründungen der privaten Krankenversicherungen für die Nichterstattung sind hierbei von Anbieter zu Anbieter vielschichtig.

Axa Krankenversicherung: Homöopathische Mittel sind keine Arzneimittel

Die Axa Krankenversicherung übernahm beispielsweise die Kosten für ein vom Arzt verschriebenes Präparat mit dem Wirkstoff Zincum phosphoricum C 30 nicht. Die Axa begründete die Ablehnung der Erstattung mit dem Hinweis, dass das Zincum phosphoricum zum Zeitpunkt des Bezuges nicht als Arzneimittel in Deutschland zugelassen war. Auf Nachfrage ergänzte die Axa die Begründung um den Hinweis, dass es sich nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des Krankenversicherungsvertrages handeln würde. Aus diesem Grunde sei eine Erstattung der Kosten nicht möglich, so die Axa Krankenversicherung. Die Axa sieht das Präparat als Nahrungsergänzungsmittel an, aber selbst dann würde das homöopathische Mittel immer noch kein Arzneimittel im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen darstellen, so die Axa.

Curt Kösters (Wiss Hom): Homöopathische Medikamente sind verordnungsfähig

Zu der Argumentation der Axa hat der Sprecher der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom), Curt Kösters Stellung bezogen. Er verweist in einer Stellungnahme darauf, dass „Homöopathische Arzneimittel im Arzneimittelgesetz (AMG) eindeutig als Arzneimittel bezeichnet würden“. Als solche würden sie dem Gesetz unterliegen, egal ob diese zugelassen seien oder nur registriert sind, so Kösters weiter. Nach Ansicht von Kösters sind alle Arzneimittel genau dann verordnungsfähig, wenn es sich um ein verkehrsfähiges Arzneimittel handelt, unabhängig davon, ob es sich um ein konventionelles Medikament, ein homöopathisches oder pflanzliches Heilmittel im Sinne eines Phytopharmakon handelt. In den Verträgen der PKV werden die Kosten für derartige Arzneimittel in der Regel übernommen. Dies sei genau dann der Fall, wenn die Behandlung medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Dies sei aber ausdrücklich nicht auf die Schulmedizin beschränkt, so Kösters. Ob eine Behandlung sinnvoll und wirksam sei, entscheidet nicht die Versicherung, sondern der Arzt, so Kösters weiter.

Bundesamt: Wirksamkeitsstudie vorgelegt

Anderseits legt der Gesetzgeber regelmäßig unter anderem über das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Wirksamkeitsstudie von Arzneimitteln vor. Diese werden in einem Wirksamkeitskatalog aufgelistet. Dieser gilt dann für die Krankenversicherungen als Grundlage der Kostenübernahme. Homöopathische Arzneimittel fallen in aller Regel nicht darunter, sodass die Argumentation der Axa Krankenversicherung durchaus auf wissenschaftlichen Erkenntnissen gründet.

Homöopathie: Erfolge bezeugen Wirksamkeit von Naturheilverfahrn

Die Befürworter der Homöopathie indes setzen auf angeblich jahrelange Erfolge und argumentieren mit medizinischen Heilungen, wo die Schulmedizin keinen Erfolg mehr versprach. Um derartige Kostenentscheidungen für die Private Krankenversicherung und auch die Gerichte zu erleichtern, sollte der Gesetzgeber entsprechende Wirksamkeitsstudien auf dem Gebiet der Homöopathie durchführen. Auffällig hierbei ist, dass bei bereits durchgeführten Studien die Befürworter der Homöopathie mit angeblich falsch durchgeführten Studien argumentieren. Als Grund wurden die Beurteilungen der Gutachten gesehen. Diese sahen die Homöopathie allenfalls als bessere Placebotherapie an. Insofern dürfte die PKV auch weiterhin nicht alle naturheilkundlichen Verfahren erstatten, sondern lediglich diejenigen, dessen Wirkung medizinisch nachgewiesen wurde. Die Wissenschaftliche Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) gilt als Lobby-Vertretung der Homöopathie und vertritt insofern den Kontrapunkt zum Standpunkt der PKV und der aktuellen medizinischen Forschung.

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