PKV Beiträge für Hartz IV Empfänger werden seit April direkt bezahlt

Versicherte in der privaten Krankenversicherung müssen ihre Beiträge auch dann entrichten, wenn sie arbeitslos werden oder gar Hartz IV beziehen. Viele Betroffene konnten die Leistungen jedoch oft nicht aufbringen, was zu hohen Verlusten der Versicherungen und zu Leistungseinschränkungen führte. Seit dem 01. April jedoch übernehmen die Jobcenter die vollen Beiträge im PKV Basistarif und überweisen diese sogar direkt an die private Krankenversicherung.

Seit der Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 wurde ein Wechsel von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung deutlich erschwert. Selbst bei Arbeitslosigkeit oder Hartz IV-Leistungen ist es nicht mehr ohne Weiteres möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Somit müssen privat Versicherte trotz geringer sozialer Leistungen oft hohe Beiträge übernehmen.

PKV Basistarif für viele Hartz-4 Bezieher zu teuer

Zwar ist es in diesen Fällen möglich, in den PKV Basistarif der privaten Krankenversicherer zu wechseln, die Kosten hier sind allerdings ebenfalls mit Hartz IV Leistungen kaum zu finanzieren. Der Höchstsatz im Basistarif entspricht dem Maximalbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung und demnach im Jahr 2012 592,88 Euro. Wer seine Bedürftigkeit nachweisen kann, erhält den privaten Basistarif zum halbierten Beitrag, der allerdings noch immer Kosten in Höhe von 296,44 Euro bedeutet.

Hartz-4 Empfänger teils hoch verschuldet

Bisher übernahmen die Jobcenter hiervon lediglich 131 Euro. Dieser Betrag orientiert sich am Tarifwerk der gesetzlichen Krankenversicherung und entspricht den Leistungen, die auch für gesetzlich Versicherte erbracht werden. Für privat Versicherte sind diese Leistungen jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht ausreichend. Viele Versicherte konnten daher ihre Beiträge nicht mehr entrichten und erhielten von ihrer Krankenversicherung nur noch eine Notversorgung.

Das Bundessozialgericht entschied nun im Januar 2011, dass dieses Vorgehen eine Ungleichbehandlung von privaten und gesetzlich Versicherte ist und nicht hingenommen werden kann. Um weitere Verluste zu vermeiden, haben die privaten Krankenversicherer nun mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Lösung erarbeitet, die für alle Beteiligten positiv ist.

Die privaten Krankenversicherer werden Hartz IV Empfänger künftig weiter im PKV Basistarif versichern und Antragsteller nicht abweisen. Die Jobcenter übernehmen seit April 2012 nun den hälftigen Basissatz von 296,44 Euro und überweisen diesen direkt an die PKV, um Zahlungsrückstände zu vermeiden. Wer nicht im Basistarif versichert ist, muss eventuell höhere Beiträge aus eigener Tasche finanzieren.

Schhuldenerlass auf Antrag

Eine weitere Regelung betrifft Beitragsrückstände bei der PKV. Die privaten Versicherer haben sich bereit erklärt, auf Rückstände, die zwischen Januar 2009 und Januar 2011 entstanden sind, zu erlassen. Voraussetzung ist lediglich ein formloser Antrag sowie der Nachweis der Bedürftigkeit. Die Bedürftigkeit kann beispielsweise mit dem Hartz IV Bescheid oder dem Bescheid über Sozialleistungen erklärt werden.

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