PKV Basistarif: Jobcenter läßt Hartz-4-Bezieher auf Kosten sitzen

Zu Beginn des Jahres gab es für Hartz IV Empfänger eine gute Nachricht: Die Jobcenter übernehmen die Kosten für jene, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, voll und ganz – wie in der GKV. Jetzt allerdings wurde entschieden, dass die Kosten, die vor dem Urteil entstanden sind, nicht vom Jobcenter übernommen werden.

Jobcenter: Keine rückwirkende Zahlung für Hatz IV Empfänger

Als Privatversicherter und Hartz-IV-Bezieher gab es bis zum Beginn des Jahres 131 Euro dazu, da aber ein Basistarif maximal 575,44 Euro kosten darf und bei Bedürftigkeit halbiert wird, musste ein Hartz-IV-Empfänger noch 287 Euro aufbringen. Dadurch entstand eine Differenz von 156 Euro die der Versicherte selber aufbringen musste.

Hartz-4 Bezieher leiden unter Schulden

Diese Summe war und ist für einen Hartz-IV-Empfänger mit Regelsatz nicht ohne Probleme zu stemmen, so dass sich ein nicht unerheblicher Schuldenberg angehäuft hat. Die Internetseite dasinvestment.com will nun erfahren haben, dass es keine rückwirkenden Zahlungen geben wird und die Versicherten auf ihren Schulden sitzen bleiben. Wobei das eigentliche Problem woanders liegt, denn mit Eintritt in die PKV wird es enorm schwierig, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen, so dass eine Verminderung der eigenen Kosten nicht möglich ist.

Bundesregierung nimmt Chance auf Kostensenkung

Genau mit diesem Problem haben viele Versicherte jetzt zu kämpfen. Hauptsächlich Selbständigen und Freiberuflern wird die Chance genommen, zurück in die GKV zu wechseln und die eigenen Kosten zu senken. Es ist im Moment nur möglich, bei finanziellen Schwierigkeiten in den Basistarif zu wechseln – und selbst hier sind bis zum Urteil des BSG Schulden nicht ausgeschlossen gewesen.

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