Öffnungsklausel der Gebührenordnung für Ärzte gefordert

Während der Deutsche Ärztetag in Nürnberg neue Wege in der Krankenversicherung vorschlagen und beschreiten will, reißen die Diskussionen um eine Öffnung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wie sie die Private Krankenversicherung (PKV) fordert, nicht ab.

Die ursprüngliche Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1965, in ihr werden die Gebühren für sämtliche medizinischen Leistungen außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich geregelt. Betroffen sind somit Privatpatienten und solche, die die Kosten selber begleichen.

Montgomery: Öffnungsklausel vom Tisch

Da nimmt es nicht wunder, wenn die Private Krankenversicherung auf die Verhandlung über die Öffnungsklausel in der GOÄ pocht. Doch für den Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery scheint die Debatte um die Öffnungsklausel vom Tisch zu sein.

Genau dies habe ihm der Vorsitzende des PKV-Verbandes Reinhold Schulte in einem Brief zugesichert. Demnach wäre der Verband der PKV von den Forderungen abgerückt, einzeln ausgehandelte Verträge mit den Ärztekammern vereinbaren zu wollen.

Ersatzweise sollen nur noch Verträge abgeschlossen werden, die die Qualität der Leistungsangebote verbessern sollen. Weiter sollen die Vergütungssätze für Ärzte mindestens um fünf Prozent steigen. Doch insgesamt ist Montgomery der Meinung, dass eine Reform der GOÄ nicht in dieser Legislaturperiode stattfinden werde.

Weitere Forderungen von Montgomery

Der Präsident der Bundesärztekammer fordert weiterhin eine Stärkung des Wettbewerbes zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, schon zuvor sprach sich Montgomery für den Erhalt des dualen Systems im deutschen Gesundheitswesen aus.

Doch der Versicherungsmarkt müsse sich konsolidieren, Pleiten von Krankenkassen müsse es geben können. Zudem müsse der Versicherungsmarkt vereinfacht werden und kritisiert den Tarifdschungel in der PKV.

Ferner fordert Montgomery die Abschaffung der Praxisgebühr, die Steuerfunktion, wie sie bei der Einführung angedacht gewesen sei, sei letztlich gescheitert. Zu den Überschüssen von 20 Milliarden Euro stärkte er die Forderung der Krankenkassen, in der Zukunft würden noch schlechtere Zeiten auf die Kassen zukommen.

PKV weiter für Öffnungsklausel der GOÄ

Der Verband der PKV sei immer noch für eine Öffnung der GOÄ. Diese besteht im Grunde seit 1982 völlig unverändert, die letzte Neufassung datiert aus dem Jahr 1995. Auch die Ärztekammer fordern eine Neufassung, da neue Methoden und Verfahren in der Medizin nicht in der GOÄ richtig berücksichtigt werden würden.

Ob die Diskussion um die Gebührenordnung für Ärzte letztlich Früchte tragen wird, zum Wohl der Patienten oder der Ärzte, wird sich in Zukunft zeigen.

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