Künstliches Hüftgelenk: PKV und Patienten klagen Behandlungskosten ein

Die künstlichen Hüftgelenke des Typs Durom Metasul LDH der Firma „Zimmer“ verursachen durch Abrieb feinen Metallstaubs massive Probleme bei Patienten. So könne das Metall, welches auch in die Blutbahn gelangt, zu Knochenauflösung führen.

Um die Behandlungskosten bzw. das Entfernen und Ersetzen dieser künstlichen Hüftgelenke ist ein Streit zwischen Patienten und Krankenversicherungen mit dem Hersteller entbrannt. Das Magazin Focus berichtet von 35 Klagen betroffener Patienten und zweier Krankenversicherungen.

Künstliches Hüftgelenk: Prothesen von „Zimmer“ im Verdacht

Ein künstliches Hüftgelenk ist für unzählige Menschen die letzte Rettung, wenn jede Bewegung schmerzt und zur alltäglichen Qual wird. Ein neues Hüftgelenk sorgt dafür, dass man sich wieder problemlos bewegen kann und aktiv am Leben teilhaben kann. Selbst sportliche Aktivitäten werden dadurch wieder besser möglich.

Doch nun geraten künstliche Hüftgelenke des schweizerisch-deutschen Unternehmens Zimmer in die Kritik. Offenbar verursachen die Gelenke unerwartete Komplikationen, denn wie jetzt bekannt wurde, mussten bereits hunderte von Prothesen entfernt werden, weil die Betroffenen unter Schmerzen, Knochenfraß und Gewebeschäden zu leiden hatten.

Durom Metasul LDH Prothesen von Zimmer verursachen Probleme

Nach einem Bericht des Magazins Focus geht es vorrangig um die Prothese des Typs Durom Metasul LDH. Dort ist der Abrieb feinster Metallstäube im Gelenk zu befürchten, der zu Knochenauflösungen führen könne. Schon jetzt seien eine ganze Reihe von Patienten davon betroffen. Das allerdings verwundert nicht, denn allein im Freiburger Raum wurden über 800 dieser Gelenke implantiert, mindestens 25 davon mussten bereits wieder entfernt werden, nachdem erhöhte Metallwerte im Blut festgestellt worden waren.

Patienten und Krankenversicherungen klagen gegen Zimmer

Zurzeit sind 35 Klagen von betroffenen Patienten und von zwei Krankenversicherungen vor dem Freiburger Landgericht anhängig, die die Kosten von der Herstellerfirma erstattet haben wollen. Tatsächlich stellt sich in solchen Fällen die Frage, wer die Behandlungskosten letztlich übernimmt. Erst vor wenigen Tagen war eine britische Studie veröffentlicht worden, die ähnliche Probleme mit Hüftgelenken aus Metall skizzierte, die den betroffenen Patienten entfernt werden mussten.

Diese Frage nach der Kostenerstattung gilt also europaweit und unabhängig von der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse. Handelt es sich um eine medizinische Notwendigkeit, sind alle Kosten üblicherweise von der Krankenversicherung zu zahlen. Wie aber sieht es aus bei einer Schlechtleistung der Ärzte oder bei einem Einsatz minderwertiger Prothesen?

Wie verhält es sich, wenn Metallgelenke statt herkömmlicher Prothesen eingesetzt werden? Sie wurden vor einigen Jahren bevorzugt bei sportlich aktiven Patienten verwendet, um ihre Beweglichkeit zu fördern.

Urteil zur Kostenübernahme bei künstlichen Hüftgelenken mit Spannung erwartet

Das Ergebnis der anhängigen Klagen dürfte mit Interesse verfolgt werden, ganz unabhängig davon, ob Patienten privat oder gesetzlich versichert sind. Letztlich muss der Eingriff von der Krankenkasse gezahlt werden, handelt es sich doch um eine medizinische Notwendigkeit zur Erhaltung der Gesundheit. Ob die Krankenversicherungen Chancen haben, die jeweiligen Kosten von dem Hersteller der fehlerhaften Implantate zurückzufordern, bleibt abzuwarten. Vor diesem Hintergrund dürfte das zu erwartenden Urteil durchaus einen wegweisenden Effekt aufweisen.

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