Krankenversicherer fordern Implantat-Register

Erst vor wenigen Wochen hatte der französische Hersteller von Billig-Implantaten PIP für negative Schlagzeilen gesorgt: Allein in Frankreich waren rund 30.000 Frauen aufgerufen, sich ihre Brustimplantate vorsorglich entfernen zu lassen. Zu groß war die Gefahr, dass die Produkte aus Billig-Silikon reißen und schädliche Stoffe in den Körper abgeben könnten.

Auch deutsche Kliniken hatten rund 5.000 Betroffenen empfohlen, ihre Implantate entfernen zu lassen. Doch die Dunkelziffer der behandelten Patientinnen dürfte weit höher liegen, denn bisher besteht keine Pflicht, Implantate oder Prothesen in jeglicher Form öffentlich zu erfassen. Damit haben Frauen, die in den letzten Jahren eine Brustvergrößerung haben vornehmen lassen, keinerlei Sicherheit, welche Implantate bei ihnen verwendet wurden, denn auch die Hersteller Rofil und TiBreeze gerieten zunehmend in die Kritik.

Krankenkassen wollen Pflichteintrag für Implantate

Um solchen tickenden Zeitbomben zukünftig besser kontrollieren zu können, drängen die gesetzlichen Krankenkassen derzeit auf eine Pflichteintragung im Implantat- und Netzregister, wenn Brust-Implantate eingesetzt werden. Die Experten versprechen sich davon die rechtzeitige Entdeckung von Risiken und Nebenwirkungen und somit auch den umfassenden Schutz von betroffenen Patientinnen.

Die freiwillige Eintragung allein bei Operationen der Brustkrebszentren bringe allerdings wenig, denn letztlich sollen alle niedergelassenen Ärzte zu einer Pflichteintragung angehalten werden. So lautet die Forderung des GKV-Spitzenverbandes dann auch einhellig auf die Durchführung einer Pflichteintragung, wenn Medizinprodukte dauerhaft im Körper eingesetzt werden sollen. Nur dann könne man eine ausreichende Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleisten.

Private KV besonders von Billig-Implantaten betroffen

Tatsächlich könnte diese Forderung auch von den privaten Krankenversicherern sehr unterstützt werden. Sie dürften von den Folgen einer Implantation von Billig-Produkten in besonderem Maße betroffen sein. Da hier eine Gefährdung der Patientinnen und somit eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, werden die Kosten einer Entfernung des Implantats von den privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen. Anders sieht es dagegen aus, wenn neue Silikonkissen eingesetzt werden: Diese Kosten sind weiterhin von den Patientinnen aus eigener Tasche zu zahlen.

Fehlerhafte Prothesen für Hüfte und Knie im Visier

Mit einer Pflichteintragung von Prothesen und Implantaten wäre mindestens einer zunehmenden Gefährdung betroffener Patienten in Zukunft Rechnung zu tragen – ein Umstand, der in der Medizin durchaus an Bedeutung gewinnt. Erst vor wenigen Wochen waren Ergebnisse einer britischen Studie laut geworden, nach der Hüftgelenke aus Metall vorsorglich entfernt werden sollten, um dauerhafte körperliche Schäden zu vermeiden.

Auch hier besteht keine Eintragungspflicht, so dass die Dunkelziffer der betroffenen Patienten weitaus größer sein könnte als bisher vermutet. Die Langfristfolgen durch später nötige Behandlungen tragen auch in diesen Fällen die Krankenkassen. Eine Pflichteintragung eingesetzter künstlicher Körperteile würde auch hier helfen, die Behandlungskosten dauerhaft zu minimieren.

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