Gesetzliche Krankenkassen stehen zukünftig unter Aufsicht

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird in der Zukunft unter verstärkte Aufsicht gestellt. Diese Aufsicht wird das Bundeskartellamt ausüben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Regierungsparteien, nach dem die gesetzlichen Krankenkassen unter das Kartellrecht fallen sollen, wurde inzwischen im Bundestag mehrheitlich angenommen. Während sich die Bundesregierung sehr zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis zeigt, kritisieren Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung die Entscheidung, Schützenhilfe erhalten sie dabei von der Opposition.

Kritik an der GKV Überwachung

So kritisierte der SPD Bundestagsabgeordnete Ingo Egloff, dass das neue Gesetz nicht für Krankenkassen gelten könne, da diese keine gewinnorientierten Unternehmen seien. Vielmehr gehöre das Gesetz zur „neoliberalen Resterampe der FDP“, führte Egloff weiter aus. Auch die AOK, ihres Zeichens die wohl einflussreichste gesetzliche Krankenkasse, äußerte sich kritisch zur Überwachung der GKV durch das Bundeskartellamt. Die neue Regelung könne der Bedeutung des Gesundheitsschutzes nicht gerecht werden.Denn die GKV sei im Vergleich zu vielen privaten Krankenversicherungen keine gewinnorientierte Unternehmung.

Außerdem führte die AOK wieder einmal den Hinweis auf die rund 70 Millionen GKV Versicherten ins Feld. Einen plausiblen Grund dafür, warum diese von einer Überwachung der gesetzlichen Krankenkassen durch die Kartellämter in irgendeiner Form benachteiligt würden, blieben jedoch sowohl AOK als auch Opposition schuldig.

Gründe für die Anwendung von Kartellrecht auf die GKV

Die Krankenkassen hatten sich in der Vergangenheit erfolgreich gegen mehr Kontrolle durch die Kartellwächter verwahrt, so entschied das Landessozialgericht Hessen 2010, dass die Überprüfung von Kooperationen der GKV Versicherte nicht unter die Aufgaben des Kartellamtes fielen. Damals hatten Vertreter des Bundeskartellamtes von mehreren gesetzlichen Krankenversicherungen eine Erklärung darüber verlangt, warum sie alle an ein und dem selben Tag die Einführung von Zusatzbeiträgen verkündeten.

Regierung verteidigt neues Gesetz

Inzwischen haben Vertreter der Regierungskoalition das neue Gesetz vehement verteidigt. Ein gesunder Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen werde zu mehr sozialem Verhalten führen und sei für die Versicherten positiv. Im Fokus der geplanten Überprüfungen des Bundeskartellamtes stehen neben möglichen Preisabsprachen vor allem Fusionen zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen. Denn immerhin existieren deutschlandweit noch rund 150 eigenständige, bezüglich Größe und Finanzvolumen jedoch sehr unterschiedliche Krankenkassen.

Was für die Überprüfung der GKV spricht

Schließen sich mehrere große GKV zusammen, so erhalten sie eine zu große Marktmacht, die leicht missbraucht werden kann. Gerade kleinere Krankenkassen werden also von der Aufsicht durch das Bundeskartellamt profitieren. Denn durch diese ist sichergestellt, dass auch in Zukunft noch ein Wettbewerb unter den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen stattfinden kann. Eine vollständige Privatisierung des Gesundheitswesens ist, im Gegensatz zu Vermutungen der Opposition, ebenfalls nicht zu besorgen. Vielmehr ist ein transparenter Wettbewerb möglich, von dem in erster Linie die Versicherten der GKV profitieren werden.

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