Kartellrecht soll auf Krankenkassen ausgedehnt werden

Eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linke brachte es an den Tag, die Bundesregierung schmiedet allem Anschein nach Pläne, das Kartellrecht auch auf Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung (also den gesetzlichen Krankenkassen) anwenden zu wollen. Im Falle einer Fusion zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen hätte somit das Bundesgesundheitsministerium das letzte Wort.

Die Autonomie der gesetzlichen Krankenkassen, die anders als Private Krankenversicherungen nicht gewinnbringend arbeiten müssen sondern dem Allgemeinwohl dienen, wäre somit gefährdet. Nun regt sich auch innerhalb der Regierungskoalition Widerstand gegen solche Pläne, Unionsfraktions-Vize Johannes Singhammer stellt sich offen gegen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Rechtsunsicherheit durch Neuregelung

Seine Bedenken hat Singhammer in einem Rundschreiben dargelegt, er befürchtet Rechtsunsicherheit durch die Neuregelung. Schon Ende März beschloss das Bundeskabinett eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Bundeskartellamt erhält damit Mitspracherechte gegenüber den gesetzlichen Kassen.

Bei Fusionen aus wirtschaftlichen Zwängen passt das Kartellrecht eh nicht in dieser Logik. Falls eine Kasse Beihilfen benötigen würde, müsste auf einmal das Kartellamt mitentscheiden. Auf der anderen Seite kann es eine rettende Fusion von zwei Krankenkassen verneinen, zumal wenn zuvor Beihilfen ausgezahlt wurden.

Private Krankenversicherung als Unternehmen

Anders als gesetzliche Kassen befinden sich Anbieter der Privaten Krankenversicherung sehr wohl unter dem Dach des Kartellrechtes, schließlich sind es betriebswirtschaftliche Unternehmen mit dem Ziel der Profitorientierung.

Doch gesetzliche Kassen unterliegen nicht den Marktgesetzen, in vielen Bereichen (z.B. IT) arbeiten gesetzliche Kassen zusammen um Ressourcen und Gelder einzusparen. Bei der Anwendung des Kartellrechtes könnte dies untersagt werden, da eine Zusammenarbeit von zwei bestimmten Kassen als wettbewerbsverzerrend gelten könnte. Die Konsequenz daraus: Verwaltungskosten steigen weiter an.

Kritik aus der Politik

Auch die Fraktion die Linke hat die Pläne scharf kritisiert, sie würden die Privatisierung der gesetzlichen Krankenkassen vorschieben. Auf dem ersten Blick ein fragwürdiges Argument, doch im Laufe der zeit, wenn sich die Kassen quasi auf eine wettbewershütende Situation sich einstellen müssten, könnten Kassen agieren wie private Unternehmen.

Sofern sich der Widerstand gegen die Kartellrechte an den gesetzlichen Krankenkassen solche prominenten Kritiker hervorbringt, wie beispielsweise den CDU-Vizefraktionschef Singhammer, scheint die Bundesregierung diese nicht so umsetzen zu können wie eigentlich beabsichtigt.

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