Continentale Krankenversicherung: PKV Unisex-Tarife sind kritisch

In einem grundsätzlichen Urteil hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) die Praxis deutscher Versicherungen, einige Private Krankenversicherung Tarife nach Geschlechtern in der Beitragsberechnung zu trennen, gekippt. Die Continentale Krankenversicherung sieht die Tatsache, erworbene Rechte von Bestandskunden im Zuge der Einführung von PKV Unisex-Tarifen zu ändern, kritisch. Deren Chef, Rolf Bauer, sieht gegenüber dem Portal „dasinvestment.com“ besonders verfassungsrechtliche Bedenken als Hürde.

PKV Unisex-Tarife ab Ende 2012

Das Urteil des EuGH hat unter anderem Auswirkungen auf Rentenversicherungen, aber auch auf die PKV, in der die Assekuranzen das Geschlecht in den Beitrag einfließen lassen. Mit dem Richterspruch müssen die Versicherer ab dem 21. Dezember 2012 PKV Unisex-Tarife anbieten, welche besonders junge Frauen besser stellen. Eine der großen Schwierigkeiten ist die Übertragung der Reglungen auf Bestandskunden. Momentan sollen Bestandskunden von der neuen Regelung und den neuen PKV Tarifen unberührt bleiben.

Eine mögliche Lösung: Die Umverteilung von Altersrückstellungen. Damit soll der Wechsel von Bestandskunden in die neuen, günstigeren Private Krankenversicherung Tarife vermieden werden. Rolf Bauer, Chef der Continental Krankenversicherung hat sich jetzt kritisch zu diesem Schritt geäußert. Dieser hält die Tarife „versicherungsmathematisch auch nach wie vor für falsch“, machte aber deutlich, dass die Umverteilung der Rechte von Bestandskunden keine Lösung sein kann. In den Augen von Rolf Bauer werde damit ein Weg eingeschlagen, der „verfassungsrechtlich bedenklich“ sei.

Umverteilung bietet Angriffsfläche

Neben der Tatsache, dass die PKV damit juristisch Angriffsfläche für Klagen bietet, sieht der Continentale-Chef ein weiteres Problem. Nach Meinung von Rolf Bauer liefere die PKV mit einem solchen Schritt der Politik neue Argumente für die Einführung einer Bürgerversicherung. Es müssen daher Wege gefunden werden, welche dem EuGH und den Interessen der Versicherten gerecht werden. Als Einheitsversicherung wird die tatsächliche Einführung der Bürgerversicherung von der PKV gefürchtet, stellt sie doch auch für die Private Krankenversicherung die Existenzberechtigung in Frage.

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