City BKK Kunden werden Krankenkassen zugewiesen
Die zahlungsunfähige City-BKK wurde zum 1. Juli offiziell geschlossen und besteht nur noch als Krankenkasse in Abwicklung. Trotz der Fristverlängerung, in welcher sich die Versicherten eine neue Krankenkasse suchen konnten, standen bis Ende vergangener Woche immer noch rund 15.000 Versicherte ohne neue Kasse da. Für diese Kassenpatienten suchen jetzt andere eine neue GKV.
Freie Wahl der Krankenversicherung
Zum offiziellen Schließungstermin am 1. Juli waren es noch rund 50.000 Versicherte, die keine neue Kasse gefunden hatten. Am Freitag, zum allerletzten möglichen Wechseldatum, standen noch 15.000 Versicherte ohne neue Krankenkasse da. Um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten, werden alle Betroffenen in eine neue Krankenkasse.
Je nach Situation übernimmt diesen Part entweder der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder die ARGE bzw. der Jobcenter. Bevorzugt wird dabei die Krankenversicherung, aus welcher der Versicherte ursprünglich in die City-BKK kam. Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes, erklärte, die Zwangszuweisung geschehe nur im Interesse der Versicherten. Ein lückenloser Übergang in eine neue Versicherung war nur noch bis Freitag möglich.
Folgen des zwangsweisen Krankenkassenwechsel
Die 15.000 Betroffenen müssen nicht fürchten, in den kommenden Wochen ohne Versicherungsschutz dazustehen. Allerdings kann es sein, dass die Kosten für die neue GKV steigen. Zum Beispiel dann, wenn die neue Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt. In diesem muss der neue Kassenpatient vorerst mit dem Beitrag leben, da vor einem erneuten Krankenversicherungswechsel eine gewisse Wartezeit den Eintritt in eine andere GKV unmöglich macht. Eine weitere Schwierigkeit: Nicht jede gesetzliche Krankenkasse bietet gleiche Zusatzleistungen an. Auch werden sich Versicherte auf Veränderungen einstellen müssen.
Wechsel in die PKV für freiwillig gesetzlich Versicherte möglich
Weiterhin ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte in der freiwilligen Krankenversicherung möglich. Hierzu muss jedoch die Kündigungsfrist eingehalten werden. Zudem weist der PKV Verband darauf hin, dass eine Aufnahme in die PKV nicht zwangsläufig gegeben ist. Hier sind im Vorfeld Gesundheitsfragen zu beantworten, aus dem für private Krankenversicherungen ein Risikoprofil hervorgeht. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann der Antrag auf Mitgliedschaft in der PKV durchaus abgelehnt werden. Bei Aufnahme jedoch ist die Private Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse bei hohem Einkommen oft günstiger und mit besseren Leistungen ausgestattet.