Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 2012

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze 2012 genutzt, um den maximalen Versicherungsbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber festzulegen. Bis zu der Einkommensgrenze, die jährlich im Herbst von einer Kommission der Bundesregierung ermittelt wird, steigen sowohl die Beiträge für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Mit dem Erreichen der Verdienstgrenze ( BBG KV 2012 ) jedoch bleiben die Versicherungsprämien konstant und sind damit nach oben begrenzt. Die Versicherungspflicht wird mit dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 2012 jedoch nicht berührt, hierzu existiert die Versicherungspflichtgrenze 2011, deren Werte deutlich höher liegen.

Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung 2012

Um sowohl gesetzlich Versicherte wie auch die Arbeitgeber davor zu bewahren, enorme Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen zu müssen, wird von der Bundesregierung ein Maximalbeitrag festgelegt, der nicht überschritten wird. Dieser Maximalbeitrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze, die für 2012 wohl bei 3.825 Euro festgelegt wird. Gleichzeitig steigt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht an und erschwert so den Wechsel in die Private Krankenversicherung für sozialversicherungspflichtige Angestellte.

Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2012 ist abhängig von der Entwicklung der Einkommen deutscher Bürger. Da die durchschnittlichen Einkommen im vergangenen Kalenderjahr 2011 auch aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs und dem Ende der Kurzarbeit in vielen Branchen gestiegen sind, wird auch die Beitragsbemessungsgrenze 2012 im Vergleich zur Beitragsbemessungsgrenze 2011 nach oben angepasst. Eine genaue Festlegung ist zwar noch nicht erfolgt, die BBG für die gesetzliche Krankenversicherung wird 2012 aber wohl bei einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro liegen.

BBG 2012 und Auswirkungen auf gesetzlich Versicherte

Vom Versicherungsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 15,5% übernehmen Arbeitnehmer ( Arbeitnehmeranteil ) derzeit 8,2%, Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil ) hingegen tragen 7,3%. Die veränderte Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass auch der Maximalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt. Für Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze 2012 einen Mehrbeitrag von 9,22 Euro, da der maximale Krankenversicherungsbeitrag künftig auf 313,65 Euro steigen wird. Auch Arbeitgeber müssen für ihre Arbeitnehmer künftig tiefer in die Tasche greifen, auch sie übernehmen ab 2012 einen Mehrbeitrag von 8,22 Euro als Arbeitgeberzuschuss zur KV. Besserverdienende Versicherte müssen also ab kommendem Jahr einen höheren Beitrag entrichten, ohne jedoch verbesserte Leistungen in Anspruch nehmen zu können, denn diese Leistungen werden ebenfalls gesetzlich geregelt und im fünften Sozialversicherungsbuch fixiert.

Beitragsbemessungsgrenze private Krankenversicherung 2012

Die Beitragsbemessungsgrenze 2012 hat nicht nur Auswirkungen für gesetzlich Versicherte, sondern auch für privat Versicherte ergeben sich einige Änderungen, die beachtet werden sollten. Auf den Beitrag für die private Krankenversicherung hat die Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich keine Auswirkungen, denn der Versicherungsbeitrag der PKV wird hier nicht anhand des Einkommens, sondern anderer Faktoren wie dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem Geschlecht ermittelt. Direkte Auswirkungen hat die BBG 2012 auf den PKV Basistarif und auf die Private Krankenversicherung in der Steuererklärung.

BBG 2012 und Auswirkungen auf privat Versicherte

Aufgrund der höheren Beitragsbemessungsgrenze 2012 steigt der Beitrag jedoch nicht nur für Pflichtversicherte, sondern auch für Versicherte der freiwilligen Krankenversicherung, für die künftig ein Wechsel in die private Krankenversicherung noch lohnender ist. Sie können hierdurch nicht nur einen Teil der Beitragskosten sparen, sondern auch einen größeren Leistungsumfang in Anspruch nehmen, der bei der PKV individuell vereinbart werden kann.

Weitere Änderungen ergeben sich hinsichtlich des Basistarifs. In diesem Tarif wird der Maximalbeitrag ebenfalls an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Demnach steigen die Beiträge für den Basistarif analog zum maximalen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung auf künftig 313,65 Euro, so dass Versicherte auch hier einen Mehrbeitrag von 9,22 Euro pro Monat tragen müssen.

Beitragsbemessungsgrenze 2012 bestimmt Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Letztlich richtet sich auch der Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung nach der Beitragsbemessungsgrenze 2012. Arbeitgeber übernehmen in der Regel den hälftigen Beitrag ihrer Arbeitnehmer in der PKV. Maximal werden jedoch 7,3% der Beitragsbemessungsgrenze, also künftig 279,23 Euro, übernommen. Für privat Versicherte Arbeitnehmer bedeutet dies, dass der Zuschuss der Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung steigt und demnach höhere Kosten vom Chef übernommen werden können.

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