Urteil zur Kostenübernahme der Medikamentenabgabe in der PKV

Die privaten Krankenversicherungen können mit ihren Versicherten individuelle Verträge schließen, in denen sowohl Preise wie auch Leistungen vereinbart werden können. Versicherte sollten allerdings auch auf die Details achten, denn mitunter werden Leistungen, die als üblich angesehen werden, von den Versicherern nicht übernommen. Hierzu gehört beispielsweise die Übernahme der Kosten für die Gabe von Medikamenten, die nur einige Versicherer tragen. Eine Versicherte hat nun eine entsprechende Klage eingereicht und fordert dabei die Übernahme der entstandenen Kosten.

Privat Versicherte, die eine private Krankenvollversicherung abschließen, sollten sich genau über die Leistungen ihrer Versicherung informieren. Zudem, so zeigt ein aktuelles Urteil, ist es wichtig, sich vor der Inanspruchnahme von Leistungen bei der Versicherung zu informieren, ob diese auch tatsächlich übernommen werden. Erst dann, wenn die PKV zugestimmt hat, können Versicherte ohne weiteres Kostenrisiko ihrer Behandlung beanspruchen.

Gericht urteilt im Fall einer 90 jährigen Pflegebedürftigen

Im konkreten Fall handelt es sich um eine 90jährige Versicherte, die im Rollstuhl sitzt und regelmäßig Medikamente einnehmen musste. Sie beauftragte den Pflegedienst ihres Wohnheims mit der Gabe der Medikamente, wodurch Kosten in Höhe von 800 Euro angefallen seien. Diese Kosten sollten nun von der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Als sich die Versicherung weigerte, die Kosten zu übernehmen, zog die Versicherte vor das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein und wollte diese Frage vor Gericht klären lassen.

Die Richter jedoch gaben der Krankenversicherung Recht, dass die Übernahme der Kosten für die Medikamente nicht auch die Medikamentengabe beinhalte. Zudem, so die Richter, hätte der Versicherer darauf hingewiesen, dass die Gabe der Medikamente nicht übernommen würde. Somit muss die ältere Dame die nun entstandenen Kosten aus eigener Tasche bezahlen, eine Übernahme ihrer Krankenversicherung wird ausgeschlossen. Damit unterscheidet sich die PKV von der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Gabe von Medikamenten zumindest in einigen Ausnahmefällen ermöglicht. Sollte der Versicherungsnehmer nämlich alleinstehend sein und die Medikamente selbst nicht mehr einnehmen können, übernehmen die gesetzlichen Kassen die für die Gabe der Medikamente anfallenden Kosten. Bei den privaten Krankenversicherern findet man derartige Klauseln nur in wenigen Fällen.

Leistungen und Vertragsbedingungen der Krankenversicherung prüfen

Dieser Fall zeigt erneut, dass es notwendig ist, die Vertragsbedingungen sowie die Grundlagen zur Leistungsübernahme vor Vertragsabschluss genau zu prüfen. Da eine solche Prüfung für Versicherungslaien häufig schwer möglich ist, sollte ein PKV Vergleich unabhängiger Gesellschaften wie der Stiftung Warentest oder der Finanztest hinzugezogen werden, die in regelmäßigen Abständen die Leistungen einzelner Verträge genauer unter die Lupe nehmen. Auch ein Krankenversicherungsvergleich ist hilfreich, um die Spreu vom Weizen zu trennen.

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