Urteil: Keine Familienversicherung für Gutverdiener

Ein Vorteil der GKV ist die kostenfreie Familienversicherung für Kinder und nicht erwerbstätige Partner. Privat Versicherten steht diese Option nicht zur Verfügung, sie müssen jedes Familienmitglied einzeln versichern. Ein Sonderfall ist die Situation, in der die Eltern in GKV und PKV vertreten sind. Hier kann es sein, dass die GKV den Kindern die Familienversicherung verwehrt. Eine Mutter empfand diese Tatsache als verfassungswidrig, scheiterte aber in Karlsruhe am Bundesverfassungsgericht.

Kostenlose Familienkrankenversicherung: Klage abgewiesen. Unterscheidung ist gerecht.

Der vierfachen Mutter ging es darum, dass verheiratete Eltern ihre Kinder in der PKV unterbringen müssen, sobald einer der Eltern privat versichert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Elternteil der GKV angehört. Unverheiratete Eltern können jedoch, egal, ob nun ein Teil der Eltern der PKV angehört, ihre Kinder in der kostenlosen Familienversicherung unterbringen. Eine Tatsache, welche die Mutter an der Gleichberechtigung zweifeln lies.

Urteilsbegründung erneuert

Das Bundesverfassungsgericht, welches diese Unterscheidung bereits 2003 für legal erklärte, veröffentlichte jetzt den einstimmigen Kammerbeschluss. Die Kernaussage der Begründung war, dass der Gesetzgeber durch die Möglichkeit einer steuerlichen Absetzung einen fairen finanziellen Ausgleich geschaffen hat. Alle anderen Schritte seien eine unzumutbare und unlösbare Aufgabe für die Krankenkassen.

Kinder in der PKV

Insbesondere die Versicherung der Kinder stellt Eltern vor ein Problem – gerade wenn beide Versicherungssysteme im Spiel sind. Liegt der privat versicherte Elternteil dabei bei mindestens 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil, so müssen die Kinder in der PKV versichert werden. Eine Unterbringung in der kostenfreien Familienversicherung ist daher ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

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