Steuererklärung Private Krankenversicherung 2011

Private Krankenversicherung 2011 steuerlich geltend machen und von Steuer absetzen

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, welches im Januar 2010 in Kraft getreten ist, können privat Versicherte in ihrer Steuererklärung auch die private Krankenversicherung 2011 angeben. Seither ist es möglich, die Beiträge, die für die private Krankenversicherung entrichtet wurden, deutlich besser steuerlich geltend machen und von der Steuer absetzen, um so finanzielle Vorteile zu erzielen. Es müssen nur einige Besonderheiten bei der steuerlichen Behandlung der Privaten Krankenversicherung beachtet werden, um einen größtmöglichen steuerlichen Vorteil erzielen zu können.

Das Bürgerentlastungsgesetz wurde von der Bundesregierung 2009 beschlossen, um die Bürger finanziell zu entlasten und somit gleichzeitig die deutsche Wirtschaftsleistung anzukurbeln. Im Januar 2010 trat das Bürgerentlastungsgesetz dann in Kraft und brachte auch steuerliche Änderungen bei der Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge mit sich. Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung können seither vollständig geltend gemacht werden. Die Beiträge für die PKV können ebenfalls in der Steuererklärung 2011 angesetzt werden, sind jedoch vielfach nicht in vollem Umfang ansetzbar, da die PKV in der Regel deutlich höhere Leistungen als die GKV bietet. Je nach Vertrag können aktuell allerdings zwischen 80-95% der Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

PKV Kosten auf Höhe der GKV von der Steuer absetzbar

In der Steuererklärung kann die private Krankenversicherung 2011 nicht pauschal in voller Höhe angesetzt werden, sondern der Gesetzgeber hat Vertragsdetails festgelegt, die bei der Steuer berücksichtigt werden. Die wichtigste Vorgabe ist, dass nur die Kosten anerkannt werden, die für eine Absicherung auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen (so genannte Basisversicherung). Die generelle ambulante sowie die stationäre Versorgung gehören natürlich hierzu, auch die klassischen zahnmedizinischen Leistungen können in der Steuererklärung 2011 angesetzt werden. Sie verringern so das zu versteuernde Einkommen und sorgen nicht selten für eine Steuerrückerstattung im jeweiligen Steuerjahr.

Heilpraktiker nicht steuerlich absetzbar

Um privat Versicherte nicht zu bevorzugen, hat der Gesetzgeber aber auch zahlreiche Leistungen, die in der privaten Krankenkasse vereinbart werden können, aus der Steuererklärung herausgenommen. Nicht absetzbar sind daher unter anderem Wahlleistungen im Krankenhaus sowie Heilpraktikerleistungen, da diese in der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls nicht in Anspruch genommen werden können. Auch höhere Zahnersatzleistungen sowie Pflegezusatztarife können nicht bei der Steuer für die private Krankenversicherung 2011 berücksichtigt werden.

Diese Vertragsbestandteile werden vom Finanzamt heraus gerechnet, so dass nur der Beitrag geltend gemacht werden kann, der auch für eine gesetzliche Absicherung notwendig gewesen wäre. Privat Versicherte erhalten hierzu von ihrer Krankenversicherung jeweils per Jahresende eine Aufstellung über die Leistungen, die als Basisleistungen in der Steuererklärung als private Krankenversicherung 2011 angesetzt werden können.

Steuererklärung: Arbeitgeberzuschuss zur PKV und Beitragsrückerstattung

Für privat Versicherte ist es wichtig zu wissen, dass von der Versicherung eventuell erhobene Risikozuschläge ebenfalls zum Versicherungsbeitrag gehören und daher auch absetzbar sind. Der Arbeitgeberzuschuss zur PKV sowie eine erzielte Beitragsrückerstattung reduzieren jedoch den Betrag, der in der Steuererklärung 2011 angesetzt werden kann. Auch die Selbstbeteiligung ist nicht steuerlich absetzbar, weshalb es sich durchaus lohnen kann, Private Krankenversicherung Tarife mit einer nur geringen Selbstbeteiligung zu wählen und die Prämien hierfür von der Steuer abzusetzen. Welche Tarife mit einer nur geringen Selbstbeteiligung zu empfehlen ist, kann im PKV Versicherungsvergleich geprüft werden. Hier finden sich für Versicherte passende Verträge, die nach den eigenen Vorgaben ermittelt werden und so für Beamte ebenso geeignet sind wie für Selbstständige und Arbeitnehmer.

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