Private Krankenversicherung im Ausland

Viele Privatpatienten genießen mit ihrer privaten Krankenversicherung nicht nur in deutschen Wartezimmern gewisse Vorzüge. Auch im Ausland sind die Leistungen der PKV in der Regel höher angesiedelt als in der GKV. Allerdings dürfen Mitglieder der PKV den Versicherungsschutz nicht gänzlich aus den Augen verlieren. Gerade in den Details der Versicherungsbedingungen können sich sonst Fallstricke verbergen.

Versicherungsbedingungen im Detail

Als Privatpatient im Urlaub sorglos unterwegs sein – viele Kassenpatienten wünschen sich diesen Status. Allerdings sollte auch das PKV-Mitglied die Vertragsbedingungen im Ausland im Kopf haben. Richtig ist zwar oft die Annahme, dass die PKV auch Leistungen außerhalb Deutschlands übernimmt. Allerdings besteht die Gefahr, dass im Urlaub hier Fristen überschritten werden. Denn in der Regel übernimmt die PKV Leistungen nur über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen. Eine Tatsache, die viele Mitglieder der PKV gern vergessen. Ein weiterer Punkt betrifft die Höhe der Gebührensätze, bis zu denen Leistungen von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.

PKV übernimmt nicht jede Leistung im Ausland

Bezüglich der Gebührensätze liegt der Teufel im Detail – oder besser im Kleingedruckten. Nicht jede Private Krankenversicherung übernimmt Leistungen, die zu hohen Gebührensätzen abgerechnet werden. Privatversicherte sind daher vor dem Antritt der Reise angehalten, ihre Vertragsbedingungen noch einmal zu prüfen. Andernfalls bleiben sie nach dem wohlverdienten Urlaub womöglich auf hohen Kosten sitzen.

Ein weiterer Punkt, der Kassen- und Privatpatienten betrifft, befasst sich mit der Reiseapotheke. Letztere muss mehr als Pflaster und Cremes enthalten. Gerade, wer unter chronischen Erkrankungen leidet, sollte in diesem Zusammenhang penibel auf deren Inhalt achten und Notfalldosen der wichtigen Medikamente mitnehmen. Schließlich ist nicht immer eine deutsche Apotheke in der Nähe.

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