PKV: Privatpatienten sollten Heil- und Kostenplan einreichen

Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) sollten, ebenso wie gesetzlich Versicherte, einen Heil- und Kostenplan bei ihrem privaten Krankenversicherer einreichen, bevor sie eine teure Zahnbehandlung durchführen lassen. Diese Regelung zu einem Heil- und Kostenplan trifft allerdings nur jene Versicherten, deren private Krankenversicherung in ihrem Vertragswerk eine entsprechende Klausel ausweist. Daher ist Versicherten einer privaten Krankenversicherung dringend zu empfehlen, sich ihre PKV Verträge bezüglich des Heil- und Kostenplanes nochmals genau anzusehen.

Der Heil- und Kostenplan ist sozusagen der Kostenvoranschlag des behandelnden Zahnarztes. Er umfasst die geplante Behandlung, Gründe für deren Notwendigkeit, den erwartenden Heilungserfolg sowie, und das ist für die PKV natürlich besonders interessant, die Kosten, welche durch die geplante Behandlung voraussichtlich entstehen werden. Der Patient lässt seinen Heil- und Kostenplan von seinem Zahnarzt erstellen und reicht ihn seiner privaten Krankenversicherung ein. Wird der Plan von der PKV genehmigt, erteilt sie dem Patienten gegenüber eine Leistungszusage und dieser kann die Zahnbehandlung durchführen lassen.

Heil- und Kostenplan untypisch für die PKV

Eigentlich ist ein Heil- und Kostenplan, zumindest nach Wissen der meisten Verbraucher, für eine PKV untypisch. Auch die Mehrzahl der bereits in einer privaten Krankenversicherung Versicherten wissen nicht, dass der Vertrag ihres PKV Tarifes für eine umfangreichere und somit kostenintensive Zahnbehandlung, etwa Zahnersatz oder eine Kieferorthopädische Behandlung, die vorherige Einreichung und Genehmigung eines Heil- und Kostenplanes durch die PKV zwingend vorschreibt. Dies kann für diese PKV Versicherten jedoch im wahrsten Sinne des Wortes zu einem bösen Erwachen führen.

Folgen eines nicht bei der PKV eingereichten Kostenvoranschlages

Sieht der Vertrag einer PKV die zwingende Einreichung des Kostenvoranschlages vor, bevor die entsprechende Behandlung durchgeführt wird und der Versicherte ignoriert dies, hat das teure Konsequenzen für ihn. Im extremsten Fall kann die private Krankenversicherung die Erstattung der Behandlungskosten, unter Hinweis auf den Verstoß gegen die PKV Vertragsinhalte, zum größten Teil oder sogar vollständig ablehnen. Auf diese Weise kann sich der Versicherte rasch Kosten von mehreren tausend Euro gegenübersehen, welche ihm seine PKV abgenommen hätte, wenn er eben nur rechtzeitig den Heil- und Kostenplan eingereicht hätte.

PKV Tarife vergleichen und Heil- und Kostenplan umgehen

Die Pflicht zur Einreichung eines Heil- und Kostenplanes, der von der PKV ja auch in Bausch und Bogen abgelehnt werden könnte, können Privatpatienten leicht umgehen, wenn sie ihren PKV Tarif mit anderen vergleichen und entsprechend wechseln. Hierbei hilft ihnen ein Online PKV Vergleich. Denn mit Hilfe dessen Online PKV Vergleich können nicht nur Leistungen und Beiträge einer privaten Krankenversicherung verglichen werden, sondern der Nutzer kann auch bestimmte Vertragsinhalte nach seinen Wünschen von Vornherein ausschließen. Zum Online PKV Vergleich

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