PKV Ombudsmann: Neue Regelung

Trotz rückläufiger Beschwerden im Gesamten beim PKV-Ombudsmann sollen die Regelungen zum Wirkungsbereich der Vermittlerstelle einheitlich geregelt werden. Schließlich sind die Zahlen der Beschwerden von Privatpatienten an den Versicherungsvermittlern ähnlich hoch wie bislang.

Eine europaweite Regelung soll nun die Aufgaben der Ombudsmänner der gesamten Versicherungsbranche klar umreißen und beschreiben, davon ist auch eindeutig der PKV-Ombudsmann betroffen.

PKV-Ombudsmann in Zukunft effektiver ?

In den meisten Fällen einer Beschwerde legen die Betroffenen nicht nur Beschwerde beim Ombudsmann ein, sondern schalten meist noch Rechtsanwälte und andere Instanzen ein. Eine einheitliche Regelung, eine europaweite zumal, existiert bislang für die Versicherungsbranche eben nicht.

Die neue Regelung soll an dieser Stelle Abhilfe schaffen und den administrativen Aufwand im Gesamten helfen zu senken. Dabei ist die Schlichtungsstelle des PKV-Ombudsmannes relativ neu erschaffen, diese wurde erst Oktober 2001 eingerichtet. In anderen Branchen (z.B. bei Banken) existiert solch eine Schlichtungsstelle schon länger.

Dabei soll der PKV-Ombudsmann helfen, Streitigkeiten zwischen Versicherten und (in diesem Fall) den Anbietern der Privaten Krankenversicherung zu schlichten, ohne dass Gerichte eingeschaltet werden sollen. Dabei gelten die Rahmenbedingungen, dass der Streitwert sich unterhalb von 10000 Euro befindet und der Fall noch nicht vor Gericht liegt. In manchen Fällen versucht der Ombudsmann ein Kompromiss zwischen Versicherern und Versicherten zu finden.

Vorteile des PKV-Ombudsmann

Für Versicherte bietet der PKV-Ombudsmann die Möglichkeit, sich an eine neutrale Stelle mit dem entsprechenden Fachwissen sich zu wenden, wenn denn die Person mit einer Entscheidung der PKV nicht einverstanden ist. Für die Versicherungen bietet er hingegen die Möglichkeit, sich mit dem Kunden auseinandersetzen zu können, ohne dass Gerichte eingeschaltet und entsprechend die nachfolgenden Kosten beglichen werden müssen.

Bleibt aber festzustellen, dass der PKV-Ombudsmann lediglich Einzellfallentscheidungen trifft, generelle Anliegen und bei Streitigkeiten mit höherem Streitwert bleibt es Aufgabe der Gerichte, die richtige Entscheidung zu fällen.

Eine europaweite Regelung für die gesamte Versicherungsbranche, und für die PKV im Besonderen, ist begrüßenswert. Sie kann helfen, die Last der Gerichte zu mildern, dennoch können Betroffene versuchen, an ihr recht zu gelangen. Diese neuen Regelungen für den PKV-Ombudsmann müssen aber transparent und für jedermann nachvollziehbar bleiben.

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