PKV Ombudsmann: Helmut Müller übernimmt

Wie der Verband der privaten Krankenkassen mitgeteilt hat, übernimmt Dr. Helmut Müller nach dem Tod von Dr. Klaus Theo Schröder nun übergangsweise die Position des Ombudsmanns der privaten Krankenversicherung. So konnte gewährleistet werden, dass die Eingaben der Versicherten weiterhin effizient bearbeitet werden.

Ombudsmann für PKV und private Pflegeversicherung

Der Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist eine wichtige Institution, an die sich Versicherte wenden können, wenn Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer auftreten.

Der Ombudsmann prüft dabei die eingehenden Beschwerden, etwa wenn Krankenversicherungen Leistungen verweigern oder wenn die Leistungen nach Angaben der Versicherten nicht vertragsgemäß sind. Im Anschluss wird dann eine Empfehlung ausgesprochen, wie in diesem Fall verfahren werden sollte, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Durch die Entscheidungen des Ombudsmanns kann vielfach eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden und ein positiver Ausgang der Auseinandersetzung erreicht werden.

Ombudsmann als Schlichter zwischen Versicherung und Versicherten

Das Anrufen des Ombudsmanns ist für die Versicherten kostenlos und wird Statistiken zufolge immer häufiger in Anspruch genommen. Viele Versicherte beklagen sich vor allem darüber, dass die Versicherungen vertraglich garantierte Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang übernehmen, um Kosten zu sparen. Hier ist der Kostendruck der PKV deutlich zu spüren, darf aber natürlich nicht auf die Versicherten übertragen werden.

Ombudsmann verfolgt auch Beschwerden über Versicherungsmakler

Seit dem Jahr 2007 ist der Ombudsmann zudem zuständig für Beschwerden über Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, die ihre Kunden beispielsweise aus Verträgen drängen, um Neuabschlüsse und somit neue Provisionen zu generieren. Dieser Praxis wurde jetzt jedoch der Riegel vorgeschoben, da eine verlängerte Stornohaftung vereinbart und die Höhe der Provisionen auf nur noch maximal neun Monatsbeiträge festgelegt wurde.

Diese Regelung ist seit dem 01. April diesen Jahres in Kraft. So soll künftig erreicht werden, dass Versicherte nach ihren Bedürfnissen beraten werden und nur Verträge abgeschlossen werden, die für Versicherungsnehmer tatsächlich Vorteile bieten.

Übergangsregelung nach dem Tod von Klaus Theo Schröder

Nach dem Tod des bisherigen Ombudsmanns der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Klaus Theo Schröder, wird nun Dr. Helmut Müller das Amt übergangsweise übernehmen. Dr. Müller, so erklärte Volker Leienbach als Vorsitzender des PKV-Verbandes, hatte dieses Amt bereits von 2007 – 2010 inne und leistete in dieser Zeit hervorragende Arbeit.

Der PKV Verband, so Leienbach, ist Dr. Müller sehr dankbar, dass er die Stelle nun erneut übernimmt und mit seiner Arbeit dazu beiträgt, dass die Versicherten der privaten Krankenversicherung weiterhin zufrieden sind.

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