PKV-Maklerprovision: AfW gegen Deckelung der Maklerprovison

Nachdem sich bereits Verbraucherschutzverbände und der PKV-Verband gegen eine Deckelung der Provisionen bei PKV-Verträgen ausgesprochen hatten, hat nun auch der Bundesverband für die Finanzdienstleistungen (AfW) den Regelungseingriffsversuch der Bundesregierung kritisiert und abgewiesen. Demnach soll die Private Krankenversicherung Provision gedeckelt werden, maximal acht Monatsbeiträge als Vermittlerprovision berechnet werden.

Private Krankenversicherungen zu Unrecht in Verruf geraten

Der AfW ist vom Grundsatz her für eine Provisionsbegrenzung, allerdings sieht das AfW-Vorstandsmitglied Frank Rottenbacher eine ganze Branche zu Unrecht in Verruf gebracht, denn seiner Meinung nach sind es nur einige wenige private Krankenversicherungen, die eine exzessive Provisionspolitik betreiben. Rottenbacher sagte hierzu wörtlich: „Wenige Marktteilnehmer haben in der Vergangenheit unverhältnismäßig hohe Provisionen erhalten“. Weil die Provisionsexzesse jedoch keine Regel seien, lehnt der AfW die Provisionsdeckelung als ungerechtfertigt ab, so Rottenbacher weiter.

Denn nach der Ansicht des AfW-Vorstandsmitglieds betreiben die Vermittler neben den Neuabschlüssen auch eine Beratungsfunktion und zudem Bestandspflege, dies sei eine Serviceaufgabe, die auch entsprechend vergütet werden müsse. Dazu kommt die Wahrnehmung externer Dienstleisterfunktionen wie Softwarepflege und Recherche. Ein Eingriff in die Provisionen würde jedoch die Einkommensgestaltung für Makler und Versicherungsvermittler eingrenzen. Rottenbacher sieht zudem in der Regulierungsabsicht der Bundesregierung einen ersten Schritt hin zu weiteren Regulierungsinstrumenten der Regierung. Neben dem AfW stellt sich auch der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) auf die Seite der Provisionsdeckelungsgegner.

Finanzausschuss beriet mit Verbänden und verbraucherschützer

Der Finanzausschuss des Bundestages beriet indes über die Deckelung der PKV-Provisionen. Vertreter der betroffenen Branchen und Verbraucherschützer konnten sich dort zum Thema äußern und ihre Standpunkte darlegen. Neben den Gegnern der Provisionsdeckelung gibt es jedoch auch Anhänger der Deckelungsabsichten. So hat der Bund der Versicherten sogar eine Deckelung der Provisionen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf lediglich sechs Monatsbeiträge gefordert. Das Gespräch im Finanzausschuss des Bundestages fußte auf der Grundlage von Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zu dem von der eigenen Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf. Der Entwurf der Bundesregierung trägt übrigens ganz genau den Namen „Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts“. Der Entwurf trägt die Drucksachennummer 17/6051.

Verbände legten Ansichten zu PKV-Provisionen dar

In dem Gespräch sagte ein Vertreter der PKV-Branche, dass es in der Regel lediglich Provisionen zwischen fünf und etwa 7,6 Monatsbeiträgen gebe, hierbei erhalten Vermittler, die für mehrere Unternehmen tätig sind höhere Provisionen als festangestellte Vermittler, die nur für ein Unternehmen arbeiten würden. Der Bund der Versicherten warf der Versicherungswirtschaft stattdessen vor, bis zu 16 Monatsbeiträgen zu kassieren. Durch diese Art der Provisionspolitik soll versucht werden, bestimmte Private Krankenversicherung Tarife auf den Markt zu bringen, so der Bund der Versicherten.

Die Verbraucherverbände kritisieren indes weniger die Provisionen als vielmehr die Tarifpolitik der PKV. Die Private Krankenversicherung würde nach Ansicht der Verbraucherschützer teilweise Tarife anbieten, die unter dem Schutzniveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Insofern dürfte die Deckelung der Provisionen auch in Zukunft noch für eine Menge Zündstoff bei den beteiligten Verbänden sorgen. Die eingebrachten Änderungsanträge der Regierungskoalitionen offenbaren jedoch bereits jetzt, dass die Lobbyisten bereits die zuständigen Abgeordneten erfolgreich hinsichtlich einer versicherungsfreundlichen Provisionspolitik bearbeiten.

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