PKV: GOZ-Anpassung verursacht höhere Kosten

Durch die Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) werden auf die privat versicherten Bürger erhöhte Kosten zukommen. Insgesamt werden die Honorarkosten für Zahnärzte um rund 6 Prozent angehoben. Zunächst befürchtete der PKV-Verband, Versicherte müssten mit Kosten in Höhe bis zu 20 Prozent rechnen.

PKV-Versicherte: Keine oder nur geringe Zuzahlungen

Die Zahnärztehonorare wurden um insgesamt rund sechs Prozent angehoben. Diese Kosten werden nun an die Versicherten weitergegeben. In der GOZ werden alle zahnärztlichen Leistungen geregelt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Die Kosten müssen von den Patienten selbst getragen werden. Patienten mit einer privaten Vollkrankenversicherung oder einer zahnärztlichen Zusatzversicherung hingegen müssen die Kosten nicht oder nur zum Teil privat bezahlen. Die Bundesregierung begründet die GOZ-Änderung mit der Tatsache, dass viele neue Behandlungsmethoden in der alten Fassung der GOZ nicht aufgeführt wurden. Der PKV-Verband kritisiert die neue GOZ-Anpassung derweil. Der Verband der privaten Krankenversicherer befürchtete Kostensteigerungen von bis zu 20 Prozent. Laut dem PKV-Verband bestehe kein Bedarf die Zahnarzthonorare nach oben anzupassen, da diese bereits in den vergangenen Jahren gestiegen seien. Im vergangenen Bundestagswahlkampf trat der heutige Bundesgesundheitsminister Bahr zusammen mit Zahnarztvertretern auf und warb für eine GOZ-Erhöhung. Aus diesem Grunde darf die GOZ-Erhöhung als willkommenes Wahlkampfgeschenk verstanden werden, wie die Steuererleichterung für Hoteliers. Ein Schelm, wer der FDP hierbei Klientelpolitik vorwirft.

Zahnärztevertreter: GOZ-Reform befürwortet

Die Bundeszahnärztekammer hingegen befürwortet die Erhöhung der GOZ. Trotz der Anpassung der GOZ fordert der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Peter Engel, weitere Verbesserungen und damit weitere Erhöhungen nach oben. Dass die Kosten hierfür auf die Patienten, und damit auf die PKV-Versicherten und gesetzlich Versicherten umgelegt werden, interessiert die Zahnärztevertreter dabei wohl kaum. Nicht der Patient scheint bei dem Verhalten der Bundeszahnärztekammer im Vordergrund zu stehen und dessen Behandlung, sondern das Bankkonto der Mitglieder der Zahnärzteinnung. Dem gegenüber muss man den Vertretern der Ärztekammern zugute halten, dass diese zwar auch Erhöhungen von Honoraren fordern, dabei aber den Patienten und dessen optimale Versorgung nur selten aus dem Blickfeld verlieren.

Zahnärzte: Mehr Kaufleute als Mediziner

Die Zahnärzteinnung hingegen entwickelt sich mehr und mehr zu einer Sparte von Kaufleuten, die mit medizinischen Dienstleistungen handelt. Von einem medizinischen Auftrag und damit einem Beitrag für das Gesundheitswesen sind die Zahnärztevertreter derzeit weit entfernt. Es bleibt abzuwarten, ob die FDP angesichts ihres Überlebenskampfes und im Zuge des Kampfes um ihre Stammwählerschaft beim nächsten Bundestagswahlkampf das Füllhorn für die Zahnärzte weiter öffnen will. Der Präsident der Bundeszahnärztekammer bezeichnet deshalb auch schon einmal die derzeitige GOZ-Reform als „Minimalreform“. Auch dies zeigt den Bezug der Zahnärzte zu ihren Patienten und zu den Kosten. Die Privatversicherten hingegen müssen die Gehaltserhöhung über die kürzlich beschlossenen Beitragserhöhungen ihrer privaten Krankenversicherer letztlich tragen. Vielleicht sollten die Zahnärzte eine ganz besondere Lücke schließen? Diese nennt sich Gerechtigkeitslücke.

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