Pflegeheime dürfen durch die PKV überprüft werden

Was bisher allein dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorbehalten war, nämlich das Testen, die Überprüfung und das Bewerten der Pflegeheime in Deutschland, ist nun auch den PKV, den privaten Krankenversicherungen, neuerdings ebenfalls möglich. Diese dürfen nun mit Genehmigung der Bundesregierung eigene Prüfer in die Pflegeheime aussenden, um diese näher zu beleuchten und schließlich auch zu bewerten.

Ein Zehntel der deutschen Pflegeheime unter der Lupe

Diese Neuregelung wurde im sogenannten Infektionsschutzgesetz niedergeschrieben und festgehalten. Mit Bezug auf dieses Gesetz darf der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) einen Zehntel aller deutschen Pflegeheime eigenständig begutachten, testen und schließlich beurteilen. Der Verband der PKV nimmt diese eingeräumte Prüfungsmöglichkeit sehr ernst, hat sogar eine eigene Dienststelle mit dem Namen „Qualität, Prüfung, Pflege“ gegründet und von Köln aus, dem Hauptsitz des Verbandes, Prüfungen mit bereits 100 eigenen Prüfern in Angriff genommen.

MDK verweigert Zusammenarbeit mit PKV-Verband

Laut PKV-Verband weigerte sich der MDK bisher allerdings, mit der zuständigen Dienststelle zu kooperieren. Durch die neu entstandene Situation, das Einräumen der 10% Prüfungsanteile an den Pflegeheimen, könnten sich die Vertreter des PKV ein eigenes Bild der Heime machen. Die PKV möchte diese sicherlich überraschende eingeräumte Chance umfassend nutzen und auf Gesamtdeutschland bezogen tatsächlich jedes zehnten Pflegeheim ganz konkret testen und überprüfen.

Positive Auswirkungen für die Patienten

Diese Prüfungen der Pflegeheime würden sich, so die Private Krankenversicherung, sehr positiv für die Patienten und Kunden dieser Pflegeheime auswirken. Zum Beispiel würde damit der Qualitätsstandard der Pflegeheime deutlich angehoben, sodass sich die Kunden und Patienten davon eine höhere Aussagekraft der Prüfungen versprechen können. Konkret ließe sich dies an der Prüfdauer verdeutlichen, da die Prüfer der PKV ganze zwei Tage für diese Prüfung hätten und sich damit viel umfassender und ausführlicher der Prüfung widmen könnten, während der MDK mit seinen Prüfern nur jeweils einen Tag Prüfungsdauer einräumen könne. Die doppelte Prüfungszeit im Einsatz ließe den eindeutigen Schluss zu, dass die Ergebnisse der PKV doppelt so zuverlässig und verwertbar wären.

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