Organspende: PKV und GKV schreiben Versicherte an

Nachdem der Deutsche Bundestag die Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen hat, werden nun nach dem Willen des Gesetzgebers alle Krankenversicherten angeschrieben, um zu erfragen, ob diese zu einer Organspende bereit sind, sofern der Todesfall eintritt. Dabei speilt es keine Rolle, ob der Versicherte privat (PKV) oder gesetzlich (GKV) versichert ist. Die Aufgabe des Anschreibens der Versicherten übernehmen dabei die Krankenversicherungen.

Versicherte bekommen Post von der Krankenversicherung

Die Folge ist daher, dass die Krankenversicherten in nächster Zukunft Post von ihrer Krankenversicherung erhalten, in der die gesetzliche oder private Krankenversicherung um eine Stellungnahme zum Thema Organspende bittet. Diese Anschreiben sollen zukünftig von den Krankenversicherungen in regelmäßigen Abständen rausgeschickt werden. Die Krankenversicherten sollen demnach mehrfach in ihrem Leben über die Entscheidung und eine mögliche Änderung der Haltung hierzu befragt werden. So sieht es die Gesetzesänderung vor, welche von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen wurde.

Mehrfach im Leben mit Thema Organspende auseinandersetzen

Die Versicherten sollen somit quasi von Gesetz wegen dazu gebracht werden, sich mehrfach in ihrem Leben mit dem Thema der Organspende auseinanderzusetzen. Neben den bloßen Fragen zur Bereiterklärung einer Organspende enthalten die Schreiben vor allen Dingen viele Informationen zum Thema Organspende. Die Krankenversicherungen wollen damit vor allem vielen Versicherten die Angst davor nehmen, dass womöglich Organe entnommen werden, obwohl der Betroffene noch nicht Hirntod ist. Dem Schreiben liegt zudem ein Organspendeausweis bei.

Aktuell warten 12000 Menschen auf Spenderorgan

Derzeit benötigen rund 12000 Personen in Deutschland dringend eine Organspende. Weil die Verfügbarkeit von Organen, aufgrund einer zu geringen Spendebereitschaft, zu niedrig ist, müssten viele der Betroffenen noch vor der rettenden Transplantation sterben. Durch die nun erfolgte Gesetzesänderung erhofft sich die Bundesregierung eine Erhöhung der Spenderzahlen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Spende wird es jedoch nicht geben.

Sowohl die privaten als auch die gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützen den Aufruf zu mehr Organspendebereitschaft nicht nur durch die Informationsschreiben und den Fragebogen, sondern auch durch zahlreiche zusätzliche Informationen, welche im Internet oder auch als Broschüre bei der jeweiligen Krankenkasse abgerufen werden können.

Nur 25 Prozent haben aktuell einen Spendeausweis

Wie die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Elisabeth Pott, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, sprechen sich über 70 Prozent der Bundesbürger für eine Organspende aus. Bisher hätten jedoch nur rund 25 Prozent der Bundesbürger einen Spendeausweis. Derweil hoffen nicht zuletzt die betroffenen Patienten auf eine Erhöhung der Spenderorgane und eine erhöhte Spendenbereitschaft der Bundesbürger.

PKV: Für Organspende online werben

Die privaten Krankenversicherer, so zum Beispiel die Debeka und die Central Krankenversicherung werben bereits aktiv auf ihren Internetseiten für die Organspende und informieren ihre Mitglieder. Dazu gehören auch, mögliche Ängste und Sorgen im Zusammenhang mit dem Thema anzusprechen und darüber zu informieren.

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