Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte nicht immer sinnvoll

Verbraucherschützer bezeichnen private Zusatzversicherungen für GKV-Versicherte als „Geschäft mit der Angst“. Wie sinnvoll ist eine private Zusatzversicherung aber wirklich? Privatpatienten erhalten bei der medizinischen Behandlung in aller Regel einen Bonus. Dieser äußert sich im Umfang der durchgeführten Behandlungen ebenso wie in der verkürzten Wartezeit. Viele gesetzlich Versicherte wollen daher ebenfalls in den Rang eines PKV-Patienten gelangen und schließen deshalb eine private Zusatzversicherung ab. Wie sinnvoll und notwendig ist diese aber für GKV-Versicherte wirklich?

Zusatzversicherungen: Spiel mit der Angst?

Einige Private Krankenversicherer bieten eine Zusatzversicherung für bestimmte Erkrankungsrisiken an. Diese Zusatzversicherungen versprechen den GKV-Versicherten über das sogenannte Erstattungsprinzip in den Rang eines Privatpatienten aufsteigen zu lassen. Verbraucherschützer bezeichnen die privaten Zusatzpolicen derweil als „Geschäft mit der Angst“. Zum einen werden nur bestimmte Erkrankungen in den Versicherungsschutz mit einbezogen, zum anderen wird eine entsprechende Zusatzpolice nur präventiv, also bei Nichtvorhandensein der zu versichernden Krankheit abgeschlossen. Liegt die Krankheit bereits vor, würde die Private Krankenversicherung nichts mehr an dem Vertrag verdienen, deshalb lehnt sie die Zusatzpolice dann in aller Regel ab.

Wahltarif auch bei der GKV möglich

Der GKV-Versicherte muss zudem bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung das sogenannte Kostenerstattungsprinzip wählen. In diesem Fall erhält der Versicherte bei jedem Arztbesuch wie ein Privatpatient eine Rechnung. Diese wird dann bei der GKV eingereicht. Die Differenz wird dann von der abgeschlossenen PKV beglichen. Der PKV-Versicherer zahlt jedoch nur, wenn das entsprechende Risiko zuvor auch explizit vom Versicherungsschutz erfasst wurde. Der Nachteil des Kostenerstattungsprinzips liegt auf der Hand. Im Falle der Nichtbegleichung durch die PKV bleibt der gesetzlich Versicherte auf Kosten sitzen, die dieser dann selbst bezahlen muss. Zudem ist der bürokratische Aufwand für das Kostenerstattungsprinzip um ein Vielfaches höher, als bei der normalen gesetzlichen Versicherung.

Krankenhauszusatzversicherung: Gute Alternative

Positiv ist zu erwähnen, dass es Zusatzversicherungen für den stationären Aufenthalt gibt, welche nur geringfügige Kosten verursachen, aber bei allen Arten von Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden können. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer Zusatzversicherungen für diesen Bereich auch eher als die Sondertarife für den ambulanten Sektor. Krankenhaus- Zusatzversicherungen werden zudem von nahezu allen PKV-Versicherern angeboten. Hierdurch ist der Konkurrenzkampf auch größer und dementsprechend positiv zu bewerten ist das Preis-Leistungsverhältnis für den Versicherten.

GKV bietet auch Zusatztarife an

Vielfach bieten auch die einzelnen GKV-Anbieter schon einen Zusatztarif an. Hierzu arbeiten diese mit bestimmten PKV-Versicherern zusammen. Dadurch wird der spezielle Wahltarif nochmals günstiger als es im Normallfall die Folge wäre. Die Kooperationen von PKV und GKV machen dies möglich. Hierbei wurden für die Kunden der speziellen GKV extra günstige Tarife zur privaten Absicherung verhandelt. So arbeitet beispielsweise die Barmer/GEK mit der HUK Coburg eng zusammen und bietet dementsprechend vergünstigte Zusatzpolicen an, beispielsweise für den Zahnarztbereich.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0.0/5 (0 votes cast)