Infektionsschutzgesetz: Bundesrat für Verschärfung

Wie aus aktuellen Schätzungen hervorgeht, infizieren sich Jahr für Jahr zwischen 400.000 und 600.000 Patienten und Versicherungsnehmer der PKV und der GKV in Krankenhäusern in Deutschland. Die Ansteckung mit Krankenhauskeimen führt bei bis zu 15.000 dieser Personen zum Tod. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass ein großer Teil der Infektionen und der damit verbundenen Todesfälle durchaus zu vermeiden gewesen wären.

Hygiene in Krankenhäusern rettet Leben

Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundesrat Ende letzter Woche einem neuen Gesetz zugestimmt, das einen verbesserten Schutz vor Infektionen verfolgt. Dies wurde vom Bundestag bereits beschlossen. Durch dieses Gesetz soll der Kampf gegen Infektionen in Krankenhäusern in Deutschland verschärft werden. In diesem Zusammenhang erhalten die niedergelassenen Ärzte in der Bundesrepublik eine ganz neue Aufgabe, denn sie sollen bei der Diagnose des gefährlichen Krankenhaus Keims MRSA behilflich sein und zugleich davon befallene Patienten behandeln.

Geht es nach dem Willen des Gesetzgebers soll die ärztliche Behandlung vergütet werden, wenn ein Patient nach einem Aufenthalt im Krankenhaus ärztlich behandelt werden muss. Zunächst soll für das neue Gesetz eine Frist von zwei Jahren gelten. Die Höhe der Vergütungen für die behandelnden Ärzte muss allerdings noch vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der kassenärztlichen Vereinigung des Bundes ausgehandelt werden. In Kraft treten soll das neue Gesetz ab dem 1. Januar 2012.

Einschränkung bei der Vergabe von Antibiotika

Durch das neue Gesetz soll zudem erreicht werden, dass die Verabreichung von Antibiotika eingedämmt wird. Hintergrund hierfür: Durch einen nahezu inflationären Einsatz von Antibiotika, die grundsätzlich als wirksame Mittel gegen Bakterien zu bezeichnen sind, ist es Keimen möglich, sich an die entsprechenden Arzneimittel zu gewöhnen. Hierdurch werden Keime resistent gegen verschiedene Wirkstoffe, sodass Antibiotika letztlich keine Wirkung mehr erzielen können. Die neu zu gründende Kommission „Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (ART)“ am Robert-Koch-Institut in Berlin soll das hohe Ziel erreichen, eine angemessene Beschränkung zu gewährleisten.

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