GOZ-Reform: PKV-Verband will nachhaltige Reform
Ein aktueller Kabinettsentwurf für eine Gesetzesnovelle zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird von dem Direktor des PKV-Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach, als nicht zielführend bezeichnet. Wörtlich sagte Leienbach: „Mit dieser kleinen GOZ-Novelle wird leider die Gelegenheit verpasst, eine moderne Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwicklen.“ Die Private Krankenversicherung sei nach wie vor bereit, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft eine echte Reform der GOZ zu erarbeiten, die eine nachhaltige Transparenz und solide Finanzierung sicherstelle.
Leienbach: GOZ-Novelle ohne Modellcharakter
Nach Meinung von Leienbach sorgt der Gesetzesentwurf nur für einige Anpassungen im bisherigen System und kann daher auch nicht als Modell für die angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) herhalten. Durch die vorliegende GOZ-Novelle kommt es zu einer deutlichen Belastung von Patienten und den Versicherten. Der Direktor des PKV-Verbandes sagte weiter, dass es dadurch zu Steigerungen von 14 bis 20 Prozent bei den Versicherungsbeiträgen kommen werde.
PKV-Verband: Kein Bedarf an Änderungen der Honorarvereinbarungen
Die PKV sehe nach Angaben von Leienbach jedoch keinen Bedarf, an dem bestehenden Honorarvolumen der Zahnärzte gegenwärtig etwas zu ändern. Begründet wird dies dadurch, dass die Honorare der GOZ in den vergangenen Jahren bereits deutlichen Steigerungen unterlagen. Insbesondere die Ausgaben der PKV für den Bereich der Zahnmedizin insgesamt stiegen in den letzten 10 Jahren um 36 Prozent an, so Leienbach weiter. Dies bedeutet eine Steigerung gemessen an der allgemeinen Preissteigerungsrate um mehr als das Doppelte, denn diese lag im selben Zeitraum bei nur 17 Prozent. Insbesondere bemängelt der PKV-Verband die fehlende Öffnungsklausel für Vertragsverhandlungen zwischen den Zahnärzten und der PKV. Nach Ansicht des PKV-Verbandes sei diese Klausel aber notwendig, damit partnerschaftliche Regelungen zu Qualitätsstandards und Regelungen zu Preisen und Mengen von Behandlungen der Patienten entsprechend zwischen Versicherern und Zahnärzten vereinbart werden können.
Bundesregierung stimmt Anhebung der Zahnarzthonorare zu
Die Bundesregierung hat indes einer Erhöhung der Zahnarztgebühren zugestimmt. Die Zahnarzthonorare sollen demnach im kommenden Jahr um rund sechs Prozent ansteigen. Die privaten Krankenversicherer sehen eine Kostenlawine auf sich zukommen. Die GOZ regelt die zahnärztlichen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Die Gebührennovelle wurde insbesondere deshalb vorgenommen, weil seit der letzten Änderung im Jahr 1988 neue Behandlungsverfahren hinzugekommen sind, die von der derzeitigen Gebührenordnung nicht erfasst werden. Insbesondere werden die Zahnärzte dazu verpflichtet, den Patienten gegenüber bei teuren Leistungen einen Kostenvoranschlag zu machen. Grundsätzlich müssen die gesetzlich Versicherten diese Leistungen selbst bezahlen. Versicherte der GKV können jedoch durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung diese Kostenlücke schließen und sich somit auch bereits jetzt bezüglich steigender Kosten absichern.
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